Teilen

Tarifverträge und aufsichtsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Leistungen: Arbeitsrundschreiben

Die Nationale Arbeitsaufsichtsbehörde hat ein Rundschreiben über die wirtschaftliche und aufsichtsrechtliche Behandlung von Verträgen zur Inanspruchnahme von Leistungen der aufsichtsrechtlichen und sozialen Sicherheit herausgegeben: Folgendes steht darin

Tarifverträge und aufsichtsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Leistungen: Arbeitsrundschreiben

mit dem Rundschreiben vom 28. Juli des Direktors der Nationalen Arbeitsinspektion, Leonardo Alestra liefert die Betriebsanzeigen an die interregionalen und territorialen Arbeitsaufsichtsämter und an das Carabinieri-Kommando für den Schutz der Arbeit in Bezug auf die Vergleich wirtschaftlicher Behandlungen e regulatorisch im Betrieb angewandten Tarifvertragsinhalte der vergleichsweise repräsentativeren Gewerkschaften, der sog führende Verträge, um die gesetzlichen und sozialen Vergünstigungen zu genießen.

Das Problem ist ca inwieweit sie diese Vorteile genießen können Unternehmen, die Tarifverträge anwenden, unterzeichnet von Gewerkschaften von Minderheiten e nicht repräsentative Wirtschaftsverbände der Sozialpartner mit dem Ziel, eine Alternative zu den führenden nationalen Tarifverträgen zu bilden.

Es genügt, sich daran zu erinnern, dass sie beim Cnel hinterlegt sind mehr als 700 Tarifverträge, von denen viele niedrigere regulatorische und wirtschaftliche Bedingungen haben als die repräsentativsten nationalen Tarifverträge.

In Bezug auf den Regelungsinhalt hat die Arbeitsaufsichtsbehörde mit dem Rundschreiben eine Tabelle zur Verwendung durch das Aufsichtspersonal als Beispiel für die in den Tarifverträgen enthaltenen Klauseln erstellt, auf die der Vergleich ausgerichtet ist, ausgehend von der Annahme, dass der Vertretungsgrad der Gewerkschaften sie wird vom Arbeitsministerium anhand der Gesamtbewertung der folgenden Elemente ermittelt: zahlenmäßige Kohärenz der Mitglieder der einzelnen Gewerkschaftsorganisationen; Beteiligung an der Bildung und Festlegung nationaler Tarifverträge; Mitwirkung bei der Bearbeitung von Einzel-, Mehrfach- und Kollektivarbeitskämpfen.

Auf der Grundlage dieser Prämissen hat die Aufsichtsbehörde nun die unten angegebenen Klarstellungen verbreitet.

ANGELEGENHEITEN, DIE LEADER-VERTRÄGEN VORBEHALTEN SIND

Das Rundschreiben erinnert daran, dass die Regulierung einiger Institute vom Gesetzgeber ausschließlich Tarifverträgen vorbehalten ist, die von Gewerkschaftsorganisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern abgeschlossen werden, die auf nationaler Ebene vergleichsweise repräsentativer sind.

Der Verweis bezieht sich beispielsweise auf die Integration der Regelung der wichtigsten Vertragsarten wie koordinierte und kontinuierliche Zusammenarbeit, unterbrochene Arbeit, die quantitativen und zeitlichen Begrenzungen von befristeten Verträgen, den Ausbildungsvertrag, die Fälle von Saisonarbeit oder die Ausnahmen von einigen gesetzlichen Bestimmungen wie der Zuordnung zu niedrigeren Aufgaben oder Regelungen zur Arbeitszeit.

Darüber hinaus stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass Tarifverträge, selbst wenn sie von Subjekten ohne das Erfordernis einer größeren Repräsentativität unterzeichnet wurden, nichts daran hindern, günstigere Bestimmungen für Arbeitnehmer in Bezug auf einige Institutionen einzuführen, bei denen es daher möglich ist, Vergleiche anzustellen, wie z zum Beispiel einige Aspekte der Regelung von Überstunden, Urlaub und Überstunden oder Teilzeitarbeit.

NICHT VERTRAULICHE MATERIALIEN UND EINHALTUNG VON VORSCHRIFTEN

Das Rundschreiben betont, dass die Beurteilung der Gleichwertigkeit von der Annahme ausgeht, dass die von einer CCNL vorgesehenen „Behandlungen“ verglichen werden müssen Führungskraft und die "Behandlungen", die von einem Arbeitgeber garantiert werden, der einen Tarifvertrag anwendet, der nicht von den vergleichsweise repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen unterzeichnet wurde, oder der keinen Tarifvertrag anwendet und daher die oben genannten ergänzenden oder abweichenden Bestimmungen nicht in Anspruch nehmen kann.

Zu den Institutionen, die unabhängig von der Bewertung der Repräsentativität der Abonnenten rechtmäßig durch einen Tarifvertrag reguliert werden können, gehören:

  • Mehrarbeit und flexible Regelungen in Teilzeit
  • Überstundenarbeit innerhalb der Höchstgrenze von 250 Stunden pro Jahr, auf die bei einer Erhöhung nur durch Leiterverträge verzichtet werden kann
  • die Genehmigungen oder sonstigen Ausgleichseinrichtungen der ehemals unterdrückten Feiertage
  • die Dauer der Probezeit
  • die Länge der Kündigungsfrist
  • die Dauer der Entschädigung bei Krankheit und Unfall
  • Krankheit und Verletzung, mit besonderem Bezug auf die Anerkennung einer möglichen Integration der entsprechenden Entschädigungen
  • Mutterschaftsurlaub und mögliche Anerkennung einer Eingliederung zur relativen Entschädigung für obligatorischen und fakultativen Mutterschaftsurlaub
  • die Zahl der bezahlten Urlaubsstunden

WIRTSCHAFTLICHER TEIL

Die Analyse der wirtschaftlichen Behandlung des von den vergleichsweise repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen unterzeichneten Tarifvertrags ist natürlich der Hauptaspekt, auf den sich die Bewertung der Gleichwertigkeit zwischen Tarifverträgen konzentrieren sollte.

Um das Vorhandensein von Abweichungen von der von der federführenden CCNL vorgesehenen Vergütungsbehandlung zu überprüfen, auf den Begriff der jährlichen Gesamtvergütung, zu verstehen als Summe der jährlichen Bruttovergütung, die sich aus bestimmten fixen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammensetzt, ist jedoch nur dann hinzuweisen, wenn die variablen Bestandteile als Teil der Vergütung betrachtet werden Gesamtwirtschaftliche Behandlung durch den nationalen Tarifvertrag für die Kategorie definiert. Dagegen werden die nicht im TEC enthaltenen Neben- und variablen Vergütungen vom Vergleich ausgenommen, deren Existenz lediglich überprüft wird.

 Tatsächlich sollte der Vergleich nicht für jede einzelne Gehaltsposition durchgeführt werden, da die Mindestgehaltsstufen möglicherweise nicht angeglichen sind, ebenso wie die Personaleinstufung, die Anzahl und der Einheitswert der Dienstaltersstufen ebenso unterschiedlich sein könnten wie die Anzahl der zusätzlichen Monatsgehälter, mit entsprechenden Auswirkungen auf das Bezugsentgelt für die Berechnung indirekter Einrichtungen (z. B. Mutterschaftsgeld, Kranken- und Unfallgeld, Kündigungsgeld).

UNTERSUCHUNG UND MOTIVATION

Die Vorabklärung durch das Prüfpersonal muss in der Regel sowohl zur Vergütung als auch zu den vertragsrechtlichen Aspekten erfolgen. Auch im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung ist es in der Tat mehr denn je angebracht, eine Gesamtbewertung des geringfügigen Schutzes vorzunehmen, der den Arbeitnehmern garantiert wird.

Die Analyse der regulatorischen Aspekte des Tarifvertrags kann darüber hinaus weggelassen werden, wenn Abweichungen in der Vergütungsbehandlung der Arbeitnehmer festgestellt werden, ein Umstand an sich, der nach Ansicht der Aufsichtsbehörde ausreicht aufsichtsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Leistungen entziehen gemäß art. 1 Absatz 1175 des Gesetzes 296/2006, der die Einhaltung durch den Arbeitgeber als erste notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die Inanspruchnahme der Leistungen vorschreibt „von nationalen Tarifverträgen und Verträgen sowie regionalen, territorialen oder betrieblichen Vereinbarungen, sofern unterzeichnet, die von den repräsentativsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmergewerkschaften auf nationaler Ebene abgeschlossen wurden“.

Ist hingegen eine Gleichwertigkeit der wirtschaftlichen Behandlungen festgestellt worden, so folgt die Versagung etwaiger aufsichtsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Leistungen einer Abweichung, die mindestens zwei der oben genannten Träger unter den den Leiterverträgen nicht vorbehaltenen Angelegenheiten betrifft.

In jedem Fall ist zu bedenken, dass die Begründung des Bewertungsberichts zunächst die größere vergleichende Repräsentativität des als Referenz herangezogenen Spitzentarifvertrags und dann zeitnah und analytisch die festgestellten Abweichungen berücksichtigen muss hinsichtlich der Vergütung und der regulatorischen Behandlung der repräsentativsten CCNL.

Bewertung