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Einstellungsprämie 2020: Hier sind alle Erleichterungen

Das Manöver 2020 führt einige Neuerungen ein, beispielsweise für kleine Unternehmen und Sportlerinnen, und bestätigt eine Reihe von bereits geltenden Anreizen - Hier ist die vollständige Karte

Einstellungsprämie 2020: Hier sind alle Erleichterungen

Die Patrouille der Steuererleichterungen für einstellende Unternehmen wird verstärkt. Das Bonussystem ist seit einigen Jahren in Kraft und hat – obwohl es bei der unter Jugendlichen immer noch sehr hohen Arbeitslosigkeit keine Wunder gewirkt hat – in der Wirtschaft Anerkennung gefunden. Aus diesem Grund das neueste Haushaltsgesetz Es erweitert nicht nur die in den letzten Jahren eingeführten Konzessionen, sondern sieht auch einige Neuerungen vor.

DER NEUE EINSTELLUNGSBONUS FÜR KLEINE UNTERNEHMEN

Zuerst Absatz 9 des Manövers führt eine Beitragserleichterung von 100 % für Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten ein. Der Bonus gilt für Einstellungen im Jahr 2020 mit Ausbildungsverträgen der ersten Stufe (d. h. solche für Berufsabschluss und Diplom, Abitur und Fachhochschulreife). Die Förderung dauert drei Jahre, danach gilt der Beitragssatz von 10 %.

ANREIZE FÜR SPORTLERINNEN…

Neu ist auch die 100-prozentige Steuerbefreiung für drei Jahre bis zu einer Obergrenze von 8 Euro für Frauensportvereine, die Sportlerinnen einstellen.

… UND LANDWIRTE UNTER 40 JAHREN

Volle Entlastung auch für Landwirte unter 40 Jahren, die sich der Landwirtschaftsversicherung anschließen. In diesem Fall dauert die Entlastung jedoch nur zwei Jahre.

DER ALTE BONUS FÜR UNTER 30 IST NOCH IN KRAFT

Dann gibt es noch die zweite Art der Ausbildung, die professionalisierende: Sie wurde mit dem Manöver 2018 eingeführt und ist heute die am häufigsten verwendete. Die Prämien beziehen sich auf die Festeinstellung von Jugendlichen zwischen 15 und 29 Jahren nach folgendem Schema:

  • hat das Unternehmen mehr als 9 Beschäftigte, beträgt der Beitragssatz für den Dreijahreszeitraum 10 %;
  • unter 9 Beschäftigten beträgt der Satz im ersten Jahr 1,5 %, im zweiten Jahr 3 % und ab dem dritten Jahr 10 %.

EINSTELLUNGSBONUS FÜR UNTER 35-JÄHRIGE

Die Einstellungsprämie für die unter 35-Jährigen gilt für maximal drei Jahre und sieht eine Entlastung in Höhe von 50 % der vom Unternehmen gezahlten Beiträge vor, maximal jedoch 3 Euro pro Jahr. Der Anreiz ist auch für befristete Verträge verfügbar, die in unbefristete Verträge umgewandelt werden.

Außerdem wird der Bonus im Süden gestärkt. Unternehmen im Süden, die einen Arbeitnehmer unter 35 Jahren fest einstellen, sehen ihre Sozialversicherungsbeiträge für 12 Monate bis zu einem Höchstbetrag von 8.060 Euro gestrichen. Nach dem ersten Jahr entspricht der Bonus dem für den Rest des Landes vorgesehenen Bonus.

ERLEICHTERUNG FÜR ABSOLVENTEN MIT 110 UND LODE

Ein besonderer Fall betrifft Absolventen mit Auszeichnung zwischen dem 110. Januar 2018 und dem 30. Juni 2019: Die Unternehmen, die sie einstellen, profitieren von einer Steuererleichterung von bis zu 8 Euro für maximal 12 Monate. Die Maßnahme wird auch auf diejenigen ausgedehnt, die im gleichen Zeitraum vor Vollendung des 35. Lebensjahres eine Forschungspromotion erworben haben.

BONUS FÜR WEIBLICHE UND ARBEITSLOSE

Ein Beitragsbonus von 6 % ist vorgesehen für die Einstellung einer Frau, die seit mindestens 50 Monaten nicht im Süden erwerbstätig ist, oder einer Arbeitslosen seit mindestens einem Jahr (unabhängig von Geschlecht und Herkunft). Die Laufzeit beträgt 12 Monate für befristete Verträge und 18 Monate für unbefristete.

Darüber hinaus haben Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmern, die als Ersatz für beurlaubte Arbeitnehmer einstellen, Anspruch auf eine Beitragsermäßigung von 50 %, bis das Kind des Arbeitnehmers ein Jahr alt wird.

BONUS-REKRUTIERUNG VON NASPI-PERZEPTOREN

Bei der Einstellung von Arbeitnehmern, die Naspi erhalten, haben Unternehmen Anspruch auf einen Anreiz in Höhe von 20 % des noch nicht gezahlten monatlichen Arbeitslosengeldes.

BONUS FÜR DIE EINSTELLUNG VON ARBEITNEHMERN IN CIGS

Schließlich gibt es für Unternehmen, die Cigs-Mitarbeiter einstellen, die das Wiedereingliederungsgeld erhalten, eine 18-prozentige Beitragsentlastung für 50 Monate bis zu einem Höchstbetrag von 4.030 Euro. Bei anderen Arbeitnehmern bei Cigs für mindestens drei Monate beträgt der Bonus 10 % und dauert ein Jahr.

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