Teilen

EU-Verstöße, Italien fällt auf 80

Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren ist auf ein Niveau gesunken, das als physiologisch bezeichnet werden kann – von den 80 Sanktionen entfallen 62 auf Verstöße gegen EU-Recht und 18 auf Nichtumsetzung von Richtlinien.

EU-Verstöße, Italien fällt auf 80

EU-Verstöße und daraus resultierende Geldstrafen: für dieItalien wir sind bei 80, eine nicht gerade vernachlässigbare Zahl, die aber immer noch als „physiologisch“ angesehen wird. Dies sind die neuesten verfügbaren Daten, die die Entscheidungen der Europäischen Kommission vom 28. April letzten Jahres berücksichtigen und vom Berichterstatter am im Senat mitgeteilt wurden das Europarecht von 2015 und die Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft Italiens.

Von diesen 80 Verfahren betrafen 62 Verfahren einen Verstoß gegen EU-Recht und 18 Verfahren wegen Nichtumsetzung von Richtlinien. „Dies ist ein außergewöhnliches Ergebnis, das Ergebnis gezielter und effektiver Arbeit, die die Zahl auf ein Niveau gebracht hat, das als physiologisch definiert werden kann und mit dem der anderen Mitgliedstaaten vergleichbar ist“, bemerkte der Berichterstatter, Senator PD Roberto Cociancich.

Vertragsverletzungsverfahren sind in eins unterteilt ersten Stufe (gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der mit einem Urteil des Gerichtshofs endet, der den Verstoß feststellt und die erforderlichen regulatorischen Änderungen sowie die Zahlung der Anwaltskosten auferlegt.

Bei Nichteinhaltung dieses Satzes kann eine Eröffnung erfolgen zweite Stufe, die mit einer weiteren Verurteilung endet, diesmal mit der Zahlung von Geldstrafen. Es gibt zwei Arten von Sanktionen: 1) die Pauschalsumme, mit der die Nichteinhaltung als solche geahndet werden soll, 2) und die periodische Strafzahlung, die darauf abzielt, die Einstellung des Verstoßes in kürzester Zeit zu erreichen.

Die beiden Sanktionen können kumulativ verhängt werden, wenn der Verstoß gegen EU-Recht besonders schwerwiegend und nachhaltig ist. Hinweis: für Italien beträgt der Mindestpauschbetrag 8.916.000 Euro, während die periodische Strafe je nach Schwere des Verstoßes zwischen einem Minimum von 10.753,50 Euro und einem Maximum von 645.210 Euro für jeden Tag der Verspätung bei der Vollstreckung des Urteils variiert

Bewertung