Anführer der Kläger ist Markus Kerber, ein Berliner Rechtsprofessor an vorderster Front im Kampf gegen den Euro, der gestern reichte beim Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) Beschwerde ein und beantragte, das Urteil aufzuschieben. Der Grund dafür ist, dass der irische Abgeordnete Thomas Pringle am 3. August eine neue Berufung beim Gerichtshof der Europäischen Union in derselben Frage eingereicht hat. Tatsächlich ist Pringle unzufrieden mit dem Urteil des Obersten Gerichts in Dublin, das den ESM für verfassungsmäßig erklärt und im Land ratifiziert hat, und hält ihn weiterhin für unvereinbar mit den europäischen Verträgen. Kerber hatte Karlsruhe gebeten, mit einer Stellungnahme zum neuen Stabilitätsmechanismus das Urteil Brüssels abzuwarten. „Bis der Europäische Gerichtshof über die Vereinbarkeit dieser Abkommen mit den Verträgen entschieden hat, Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundespräsident können darüber entscheiden“, argumentierte er. Aber Karlsruhe hat die Hand nach vorne gelegt. „Eine Verschiebung des Urteilstermins ist derzeit ausgeschlossen“sagte ein Gerichtssprecher.
Zwei Präzedenzfälle verheißen Gutes für das deutsche OK: Sowohl der Oberste Gerichtshof von Estland als auch der von Irland haben den ESM für verfassungsmäßig erklärt. Das scheint es auch Deutschland hat verstanden, dass es sich nicht leisten kann, den gleichen Fehler zu machen, den es vor zwei Jahren mit Griechenland gemacht hat: warten. Denn in der Zwischenzeit würden die Spreads der schwächeren Länder weiter steigen und vielleicht einen Point of no Return erreichen. Und die Märkte warten ungeduldig auf die Platzierung der ersten 500 Milliarden Euro im ESM: Es fehlt nur noch das deutsche Urteil.