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FCA, EU Antitrust entscheidet über Steuerabkommen in Luxemburg

Die Entscheidung der Europäischen Kommission über die von FCA und Starbucks in Luxemburg und den Niederlanden unterzeichneten Vereinbarungen wird am Mittwoch erwartet. Im Falle eines negativen Urteils werden Bußgelder in Höhe von mehreren Millionen Euro erwartet – FCA bekräftigt: „Keine staatliche Hilfe in Luxemburg.“ Lediglich rechtliche Klarstellungen zu Verrechnungspreisen“

FCA, EU Antitrust entscheidet über Steuerabkommen in Luxemburg

Die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Steuervorabvereinbarungen begünstigen FCA und Starbucks In Luxemburg und Holland wären sie jeweils verschärft worden.

Also die Fall „Steuervorbescheide“, Systeme, die ab 2017 durch den automatischen Informationsaustausch zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten vollständiger Transparenz unterliegen.

Der Europäische Rat könnte darüber urteilenSteuerabkommen, die als staatliche Beihilfen gelten und halten sie daher für unvereinbar mit den auf europäischer Ebene geltenden Gesetzen. In diesem Fall könnten sowohl Fiat Finance and Trade, die Finanz- und Treasury-Abteilung von FCA, als auch Starbucks gezwungen sein, mehrere Millionen Euro zurückzuzahlen. Allein für FCA wären es nach Angaben der Financial Times etwa 200 Millionen Euro.

Nach neuesten Gerüchten aus Brüssel ist der Wettbewerbsmanager Margrethe Vestager angeblich eine Reise nach China verschoben, genau um den Fall der „Steuervorbescheide“ der EU-Exekutive vorzulegen.

Gleichzeitig wird Europa weiterhin mutmaßliche illegale staatliche Beihilfen untersuchen, die Amazon und Apple in Luxemburg bzw. Irland erhalten haben. Wir erinnern daran, dass es sich bei den sogenannten Steuerrulings um von den nationalen Steuerbehörden erlassene Vorabbescheide zur Besteuerung handelt. Sie stellen per se kein Problem der Rechtmäßigkeit dar, sondern haben die Form von „Absichtserklärungen“ der Verwaltungen, die einem Unternehmen klarstellen, wie die künftige Steuer oder die Anwendung bestimmter Vorschriften berechnet wird.

FCA hat eine Mitteilung veröffentlicht Darin erklärt er, dass „er der Kommission fundierte Erklärungen zu den Gründen vorgelegt hat, weshalb das APA (Advanced Pricing Agreement) von Fiat Chrysler Finance Europe (FCF) mit Luxemburg geschlossen wurde.“ es handele sich nicht um staatliche Beihilfen». „FCF hat das APA mit dem alleinigen Ziel verfolgt, Rechtssicherheit durch ein durch klare Regeln geregeltes Antragsverfahren zu schaffen“, heißt es in der Pressemitteilung des Automobilkonzerns weiter. Die entsprechende Anfrage basierte auf einer vollständig dokumentierten Verrechnungspreisanalyse, die nach anerkannten Methoden durchgeführt wurde. FCF hat niemals Ausnahmen von den allgemeinen Regeln durch Befreiungen oder Erleichterungen beantragt, die im luxemburgischen Steuersystem nicht allgemein zugänglich sind, und die APA hat FCF keinen Vorteil gewährt, der vergleichbaren luxemburgischen Steuerzahlern nicht zugänglich ist.“ Nochmals: „Das APA hat zu keiner Erosion oder doppelten Nichtbesteuerung der FCA-Gruppe geführt, da eine Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage von FCF in Luxemburg zu höheren Abzügen in den Sitzländern der zahlenden Konzerngesellschaften geführt hätte.“ Interesse an FCF“ .
Abschließend heißt es: „FCA hat bereits erklärt, dass eine mögliche Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage von FCF im Vergleich zu den Ergebnissen der Gruppe nicht wesentlich wäre und darüber hinaus zu gegenteiligen Änderungen in anderen Steuergebieten führen würde, die zwischen den luxemburgischen Steuerbehörden und den Steuerbehörden vereinbart werden sollten.“ der anderen europäischen Länder, die an konzerninternen Finanzierungsbeziehungen beteiligt sind. FCA bekräftigt daher, dass FCF keine staatlichen Beihilfen erhalten hat – so die abschließende Zusammenfassung des Vermerks – und zwar Das Ergebnis der Frage wäre für die Endergebnisse der Gruppe nicht von Bedeutung".

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