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Bank von Italien: Finanzvermögen übersteigt 4 Billionen

Auch das Vermögen der privaten Haushalte stieg im vergangenen Jahr um 1,2 %, gerade gestützt durch die finanzielle Komponente. – Die Kaufkraft der Familien wächst dank der Verbesserung der Arbeitsmarktbedingungen und der steuerlichen Maßnahmen der Regierung. – Immobilienvermögen erholt sich nach Jahren tiefer Krise.

2015 wuchs Italiens Geldvermögen um 2,2 % auf 4.117 Milliarden Euro, dank der positiven Entwicklung von Aktien, Anleihen, Policen und Fonds auf den Märkten.

Die Überraschung ist jedoch die Erholung des Immobilienvermögens nach dunklen Jahren, die endlich greifbare Anzeichen einer Erholung zeigt, die durch den Anstieg des Wohnungsbestands und die Stabilisierung der Preise in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 belegt wird. „Real Die Immobilienpreise erreichten Ende 2007 einen Höchstwert, fielen dann um etwa ein Viertel und stabilisierten sich seit Anfang letzten Jahres auf einem Niveau nahe dem von 2001“, beobachtet Bankitalia.

Das Vermögen der privaten Haushalte stieg ebenfalls um 1,2 % im vergangenen Jahr, unterstützt durch die Finanzkomponente und teilweise durch die Immobilienkomponente.

Im Detail, pro Kopf, kehrte der Wert auf das Niveau von 2007 zurück und erreichte 70 Euro, gleichauf mit Deutschland und etwas weniger als Frankreich (75 Euro).

Überraschenderweise wurde der größere Wohlstand laut Eurostat-Statistiken im Jahresbericht der Bank von Italien jedoch nicht wie traditionell durch eine größere Sparneigung geschürt, sondern durch eine Neubewertung der Vermögenswerte. Dagegen blieb die Sparneigung stabil bei 7,8 % und lag damit unter dem Durchschnitt des Euroraums. 

Auch die Konsumdaten sind positiv: „Die Mitte 2013 begonnene Expansion des privaten Konsums – schreibt die Bank of Italy – hat sich im vergangenen Jahr fortgesetzt und erstreckte sich auf alle wichtigen Ausgabenposten. Erstmals seit 2008 ist die Kaufkraft der Haushalte wieder gewachsen, was von der Verbesserung der Arbeitsmarktbedingungen und den 2014 von der Regierung eingeführten und anschließend dauerhaften steuerlichen Maßnahmen zur Stützung des Einkommens profitiert hat.“

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