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Haus und Garten 2018: einfachere Jobs und mit Rabatt

Mit Inkrafttreten des „Glossar des freien Bauens“ entfallen die Genehmigungen und vereinfachten Verfahren für 58 Bau- oder Instandhaltungseingriffe – Achten Sie auch auf Steuervergünstigungen von 36, 50 oder 65 %. Hier finden Sie alles, was Sie über Klimaanlagen, Zelte, Pavillons, Bewässerungssysteme, grüne Boni und Ökoboni und vieles mehr wissen müssen

Haus und Garten 2018: einfachere Jobs und mit Rabatt

Von Klimaanlagen bis zu Pavillons, von Solarschirmen bis zu Bewässerungssystemen. Viele Arbeiten zur Verbesserung des Wohn- und Gartenkomforts sind dieses Jahr einfacher und kostengünstiger. Aus zwei Gründen.

Zunächst einmal trat am 22. April letzten Jahres das „Kostenloses Gebäude-Glossar“, eine Liste von 58 Bau- oder Wartungsmaßnahmen, für die es nicht mehr erforderlich ist, der Gemeinde technische Projekte oder Mitteilungen vorzulegen. Die Änderung gilt für das gesamte Staatsgebiet und betrifft i Arbeiten, die die Aufteilung der Wohnungen nicht beeinträchtigen.

Was Außenräume betrifft, ist die Installation von tendiert, Pergotende und andere Möbelbezüge wie z Pavillon (sofern es sich um mobile Bauwerke handelt und nicht dauerhaft im Boden verankert ist), gemauerter Grill, Schränke, Zwinger, Volieren und Fahrradstände.

Auch Pergolen sind im Glossar enthalten, sofern sie in ihrer Größe begrenzt und nicht dauerhaft am Boden befestigt sind (eine Entscheidung des Staatsrates hat jedoch festgestellt, dass eine Einzelfallbewertung erforderlich ist).

Es ist nicht erforderlich, Genehmigungen einzuholen oder Mitteilungen zu versenden den Rasen erneuern oder zu installieren Sonnenschutz, Aufbereiter o Bewässerungssysteme.

Der zweite zu berücksichtigende Aspekt ist der steuerliche, der viel komplexer ist. Die Boni, die zur Kostendämpfung eingesetzt werden können, sind tatsächlich unterschiedlich.

  • Abzug von 50 % der bis zum 31. Dezember 2018 angefallenen Aufwendungen bis maximal 60 Euro pro Grundstückseinheit. Von diesem Bonus profitieren beispielsweise die Installation von Solarschirmen (es ist jedoch eine Einsendung einer Praxis an Enea erforderlich und der Abzug ist bei Nordausrichtung ausgeschlossen) oder Wärmepumpen-Klimaanlagen (auch von Grund auf).
  • Ecobonus bei 65 % bei einer Ausgabenobergrenze von 30 Euro. Wer eine Klimaanlage mit hoher Energieeffizienz einbaut, kann davon profitieren, allerdings ist eine Enea-Praxis notwendig.
  • Grüner Bonus 36 % bis zu einem Höchstbetrag von 5 Euro für die Verschönerung oder Sanierung der Terrassen von Privathäusern und Eigentumswohnungsgärten. Es kann beispielsweise zur Neugestaltung des Rasens oder zur Installation einer Bewässerungsanlage verwendet werden.

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