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Bußgelder: Der Rabatt von 30 % gilt für 5 bis 30 Tage

Um den Rabatt von 30 % auf Bußgelder zu erhalten, muss der Autobesitzer 30 Tage zahlen und aufgrund des Cura Italia-Dekrets nicht mehr nur 5

Bußgelder: Der Rabatt von 30 % gilt für 5 bis 30 Tage

Wer sofort zahlt, zahlt weniger und der Gesundheitsnotstand durch das Coronavirus verlängert den Zeitraum, in dem eine Verkehrsstrafe weniger kosten kann: Bereits ab 5 Tagen verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen der 30 %-Rabatt ausgelöst wird, auf 30 Tage. Laut der heutigen Il Sole 24 Ore handelt es sich um eine der Neuerungen des Rundschreibens, mit dem das Innenministerium die Bestimmungen des Cura Italia-Dekrets in Bezug auf Fahrzeuge und Verkehr ausgelegt hat.

In dem Rundschreiben wird außerdem erläutert, dass der Rabatt von 30 % für Verstöße zwischen dem 16. Februar und dem 31. Mai gilt und dass die 30-Tage-Zählung vom 10. März bis 4. April ausgesetzt ist. „Das Einfrieren von Fristen – schreibt Il Sole 24 Ore – gilt auch für die Zustellung des Protokolls und die Einreichung von Berufungen.“ Wenn die Frist für den Führerschein ab dem 31. Januar gilt, können Sie – bis zur Verlängerung – bis zum 31. August fahren.

Was schließlich die Kfz-Haftpflicht betrifft, sieht das Dekret vor, dass sich die Kulanztage nach Ablauf der Police auf 30 Tage verdoppeln.

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