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730 vorkompiliert: Korrekturen bis zum 29. Juni möglich. Die Anweisungen finden Sie in der Mitteilung der Agentur

STEUERN – Angst, Fehler in der vorausgefüllten 730 gemacht zu haben? Kein Problem, bis zum 29. Juni ist es möglich, auf die Website der Agenzia delle Entrate zuzugreifen und die bereits gesendeten 730 zu korrigieren oder zu integrieren. Die neue Erklärung hebt die vorherige auf und ersetzt sie vollständig. Die Agentur liefert in einem Rundschreiben alle Hinweise für die Berichtigung. Hier ist wie

Im ersten Jahr des experimentellen Starts des vorkompilierten 730 sieht die Finanzbehörde die Möglichkeit vor, etwaige Fehler des Steuerzahlers zu korrigieren. In einem auf der Website der Agentur veröffentlichten Hinweis heißt es: „Der Steuerzahler, der die vorab zusammengestellte 730 bereits über das Internet über die Website der Agentur für Einnahmen gesendet hat und festgestellt hat, dass er Fehler gemacht hat, kann sie erneut senden, wodurch die vorherige storniert und ersetzt wird.“ .

So bearbeiten Sie Fehler in vorkompilierten 730
Die Agentur der Einnahmen kündigte mit einem Rundschreiben die Möglichkeit an, Fehler oder Mängel in den vorkompilierten 730 zu korrigieren. Machen Sie sich daher keine Sorgen um Steuerzahler, die nach dem Absenden der 730 festgestellt haben, dass sie Daten ausgelassen oder falsche oder unvollständige Informationen eingegeben haben.

Bis zum 29. Juni ist es möglich, die übermittelte Erklärung direkt zu korrigieren, ohne dass das Caf oder ein qualifizierter Fachmann für die Vorlage eines ergänzenden 730-Modells oder eines korrigierenden oder ergänzenden Einzelmodells kontaktiert werden muss.

Um die vorkompilierte 730 zu ändern, melden Sie sich einfach mit Ihren eigenen Zugangsdaten im Bereich der Website der Revenue Agency an, der für die vorkompilierte 730 vorgesehen ist, öffnen Sie die bereits gesendete Erklärung erneut, nehmen Sie die erforderlichen Korrekturen oder Ergänzungen vor und senden Sie die Erklärung erneut . Es ist zu betonen, dass die Erklärung nur einmal korrigiert werden kann, daher empfiehlt es sich, vor dem Absenden der zweiten Erklärung die Richtigkeit der Angaben sorgfältig zu prüfen.

Die neue Erklärung annulliert und ersetzt vollständig die bereits gesendete 730. Abschließend heißt es in dem Vermerk der Agentur: „Nur Steuerzahler, die die 730 in Abwesenheit des Quellensteuerpflichtigen vorgelegt haben, der die Anpassungen mithilfe des von der Agentur zur Verfügung gestellten Webverfahrens vornimmt und die bis zum 16. Juni 2015 gesendet haben Formular F24 für die Zahlung der fälligen Beträge kann bis zum 730. Juni 21 den Ersatz 2015 vorlegen.“

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