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Taxi, Antitrust stoppen Funktaxis in Rom und Mailand

Laut der Behörde haben die Exklusivitätsklauseln, die Taxifahrer in Rom und Mailand an die wichtigsten Funktaxibetreiber binden, den Effekt, den Markt zu schließen - Die Untersuchung ging auf einen Bericht von Mytaxi zurück

Taxi, Antitrust stoppen Funktaxis in Rom und Mailand

Die in den Verträgen enthaltenen Ausschließlichkeitsklauseln, die die Beziehungen zwischen den wichtigsten Funktaxibetreibern in Rom und Mailand und den Taxifahrern regeln, verstoßen gegen die Wettbewerbsregeln und müssen daher aufgehoben werden. Dies wurde von der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde festgestellt.

In der Tat, laut Kartellrecht, die oben genannten Klauseln zwischen Funktaxibetreibern, die in Rom (Radiotaxi 3570 – Cooperative Society, Cooperative Pronto Taxi 6645 – Cooperative Society, Samarcanda – Cooperative Society) und Mailand (Taxiblu Consorzio Radiotaxi Satellitare Cooperative Society, Yellow Tax Multiservice) tätig sind Srl und Autoradiotassì Società Cooperativa) und die angeschlossenen Taxifahrer, „in dem Maße, in dem sie jeden Taxifahrer verpflichten, seine gesamte Betriebskapazität, ausgedrückt in Fahrten pro Schicht, einem einzigen Funktaxi zuzuweisen, Netze vertikaler Vereinbarungen darstellen, die den Wettbewerb beschränken Verstoß gegen Artikel 101 AEUV“.

Tatsächlich war das Kartellamt der Ansicht, dass die auferlegten Klauseln eine „schließende Wirkung des Inkassomarktes und eine Fehlleitung der Nachfrage nach dem Taxidienst in Rom und Mailand bewirken, wodurch der Zugang für neue Betreiber behindert wird, die ein anderes und innovatives Modell übernehmen Geschäft“. Darunter Mytaxi, ein Unternehmen des Daimler-Konzerns, das eine offene Plattform über aApp für angeschlossene Taxifahrer frei zugänglich, aus deren Berichterstattung die Untersuchung der Behörde hervorging.

Aus den oben aufgeführten Gründen hat das Kartellamt – ohne Sanktionen vorzusehen – die Beendigung jeder Klausel festgestellt, die eine Wettbewerbsbeschränkung darstellt, und den Funktaxiunternehmen auferlegt, „die Behörde innerhalb von 120 Tagen nach Bekanntgabe der Maßnahme zu benachrichtigen , der Initiativen, die sie ergreifen wollen, um die festgestellte Zuwiderhandlung zu beseitigen".

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