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Heizung: Ab dem 15. April gehen sie in ganz Italien aus

Die Abschaltpflicht betrifft alle Gebäude in den Klimazonen D und E, es gibt jedoch Ausnahmen.

Heizung: Ab dem 15. April gehen sie in ganz Italien aus

Am Sonntag, den 15. April wird in 90 % des italienischen Territoriums die Heizung abgeschaltet. Dies wurde durch Artikel 4 des Präsidialerlasses 74/2013 festgelegt, der die Verpflichtung vorsieht, in allen Gebäuden anzuhalten, die sich in den Klimazonen „D“ und „E“ befinden, d. h. fast ganz Italien, mit Ausnahme der Küstengebiete der südlichen Inseln und ein Teil der Toskana und Liguriens.

Betriebe, die Krankenhäusern, Pflegeheimen, die der Unterbringung oder Behandlung von Minderjährigen oder Alten dienen, Kindergärten und Kindergärten dienen, unterliegen nicht der Verpflichtung.

Ebenfalls von der Abschaltpflicht am 15. April ausgenommen sind Gebäude, die sich in der Klimazone „F“, also dem Alpenbogen und dem Apenninenbogen zwischen Pistoia und Savona befinden.

Bei „außergewöhnlichen“ klimatischen Bedingungen können die Systeme reaktiviert werden, jedoch mit einer täglichen Dauer, die gleich oder weniger als der Hälfte der normalerweise zulässigen Dauer entspricht.

Wir weisen darauf hin, dass bei Eigentumswohnungen mit Zentralheizung das Abschaltdatum der Heizung mit dem Ende des Geschäftsjahres zusammenfällt.

 

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