Teilen

Renten: Die Consulta lehnt die Anti-Caregivers-Regelung ab

Die Verfassungsrichter erklären die Regelung für rechtswidrig, die die Höhe der Hinterbliebenenrente begrenzte, wenn der verstorbene Ehegatte mehr als 70 Jahre verheiratet war und der überlebende Ehegatte mindestens 20 Jahre jünger war – Das Gesetz dürfe „nicht in die Entscheidungen des Einzelnen eingreifen“

Renten: Die Consulta lehnt die Anti-Caregivers-Regelung ab

La Anti-Betreuer-Gesetz es ist verfassungswidrig. Dies wurde von der Consulta entschieden, die heute das Urteil Nr. 174, mit dem er Artikel 18 Absatz 5 des Gesetzesdekrets vom 6. Juli 2011 n erklärt. 98, das die Höhe der Hinterbliebenenrente begrenzte wenn der fehlende Ehegatte über 70 Jahre verheiratet war und der überlebende Ehegatte mindestens 20 Jahre jünger war.

Insbesondere hält es der Verfassungsgerichtshof für unzumutbar, die sozialversicherungsrechtliche Behandlung nur auf das fortgeschrittene Alter des Ehegatten und auf den Altersunterschied zwischen den Ehegatten zu beschränken.

Die Verfassungsrichter bekräftigen, dass jede Einschränkung des Anspruchs auf eine Hinterbliebenenrente zu respektieren sei die Grundsätze der Gleichheit, Vernünftigkeit und Solidarität, die die Grundlage der betreffenden Sozialversicherungsbehandlung darstellt und nicht in die Lebensentscheidungen des Einzelnen eingreifen darf, die Ausdruck der Grundfreiheiten sind.

Zuvor hatte die Consulta grünes Licht dafür gegeben Abgabe auf Renten ab 90 Euro.

Bewertung