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Imu und Tasi 2017 in Kürze: Regelungen zu Erstwohnungen, Ausnahmen und Berechnung

Die Frist für die Kautionszahlung naht – Hier der Unterschied zwischen Hauptwohnsitz und Erstwohnung, die vorgesehenen Freibeträge, ein Berechnungsbeispiel und alle Steuerkennzeichen.

Der 16. Juni ist die Frist für die Zahlung der Anzahlung, aber seien wir gleich ehrlich: Imu und Tasi 2017 werden nicht auf das erste Haus bezahlt. Allerdings müssen wir auf die Begriffe achten, denn eigentlich müssten wir von „Hauptwohnsitz“ sprechen, also dem Grundstück, in dem man seinen Wohnsitz hat und sich gewöhnlich aufhält.

Der Ausdruck „Erstwohnsitz“ bezieht sich auf den Besitz der Immobilie (man kann eine Immobilie als Erstwohnsitz auch unter Beibehaltung eines anderen Wohnsitzes erwerben, solange dieser sich in derselben Gemeinde befindet) und ist für die Inanspruchnahme der Steuervorteile von wesentlicher Bedeutung zum Zeitpunkt des Kaufs (z. B. Zulassungssteuer oder Mehrwertsteuer). Aber wenn es um Ausnahmen für Imu und Tasi geht, steht das Haupthaus auf dem Spiel, nicht das erste Zuhause.

Übersetzung: Wer nicht in der Immobilie lebt, in der er seinen Wohnsitz hat, muss Imu und Tasi 2017 zusätzlich zahlen, als wäre es ein Zweitwohnsitz, auch wenn er es als Erstwohnsitz gekauft hat.

Darüber hinaus wird die einheitliche Gemeindesteuer und die Steuer auf unteilbare Dienstleistungen auch auf den Hauptwohnsitz gezahlt, wenn er unter die Katasterkategorien A/1, A/8 und A/9 fällt, also unter Luxusimmobilien (einschließlich Zubehör, Kategorien C /2, C/6 und C/7).

ANDERE IMU 2017 AUSNAHMEN

Theoretisch müssen alle Immobilieneigentümer die IMU bezahlen. Aber neben Nicht-Luxus-Erstwohnungen sind auch andere Kategorien ausgeschlossen. Die Eigentümer zahlen auch dann nicht, wenn an der Immobilie ein Nießbrauchsrecht, das Wohnrecht des überlebenden Ehegatten besteht oder wenn das Haus dem Ex-Ehegatten vom Richter zugewiesen wurde (in diesen Fällen trifft die Steuerpflicht auf wen auch immer). hat das Recht, das Eigentum zu nutzen).

Die Befreiung umfasst auch Sozialwohnungen, Sozialwohnungen, die von ungeteilten Genossenschaften an Mitglieder oder Studenten vergeben werden, Nicht-Luxusimmobilien von Polizei, Streitkräften oder Feuerwehrleuten, die Wohnungen von Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim stationär behandelt werden, solange sie es sind nicht vermietet und nur dann, wenn der Gemeindebeschluss eine Gleichstellung mit dem Hauptwohnsitz vorsieht.

Landwirtschaftliche Flächen sind ebenfalls ausgeschlossen, aber nicht alle: die von professionellen landwirtschaftlichen Unternehmern oder direkten Landwirten, die in Berggebieten und die auf kleineren Inseln. In anderen Fällen wird ihr Steuerwert durch Multiplikation von 135 mit dem um 25 Prozent aufgewerteten Grundbucheinkommen ermittelt.

SONSTIGE STEUERBEFREIUNGEN 2017

Wenn das Haus für mehr als 6 Monate gemietet oder verliehen wird, ist die Tasi im Gegensatz zum Imu in geringem Umfang auch vom Bewohner zu zahlen, der der Gemeinde einen Anteil zwischen 10 % und 30 % der Gesamtsumme zahlen muss Höhe der Tasi (der Prozentsatz ist im Beschluss der Gemeinde festgelegt). Den restlichen Teil (zwischen 70 % und 90 %) trägt der Eigentümer.

Aber Achtung: Der Bewohner muss seinen Tasi-Anteil nicht bezahlen, wenn er das Haus als Hauptwohnsitz nutzt oder seinen gemeldeten Wohnsitz im Gebäude hat und dort gewöhnlich wohnt. In diesen Fällen zahlt der Eigentümer jedoch nur seinen Anteil an Tasi, nicht alle.

Andere Kategorien sind ebenfalls von der Tasi ausgenommen: alle landwirtschaftlichen Flächen; ungeteiltes Eigentum von Wohnungsbaugenossenschaften, die der Hauptwohnsitz der Mitglieder sind; Sozialwohnungen; die durch das Urteil des Richters zugewiesenen ehelichen Wohnsitze im Falle einer Scheidung oder Trennung; nicht vermietete Immobilien, die Eigentum der Streitkräfte oder älterer oder behinderter Bewohner von Krankenhauseinrichtungen sind; die unbewirtschafteten Almhütten und Stützpunkte.

BERECHNUNGSBEISPIEL

Die Steuerbemessungsgrundlage (die gleiche für Imu und Tasi) wird ermittelt, indem das Katastereinkommen der Immobilie (z. B. 1.000) genommen und um 5 % neu bewertet wird (also 1.000 + [1.000 x 0,05] = 1.050); das Ergebnis ist mit dem relativen Koeffizienten zu multiplizieren, zB 160 für Wohnungen und dazugehöriges Zubehör (also 1.050 x 160 = 168.000).

Die Steuerbemessungsgrundlage muss daher mit dem von der Gemeinde beschlossenen Satz (anders für Imu und Tasi) für den Saldo des letzten Jahres multipliziert werden (z. B. 2,5 Promille, also 168.000 x 0,0025 = 420). Abschließend wird ein etwaiger (im Gemeindebeschluss angegebener) Abzug abgezogen, durch zwei geteilt und das so erhaltene Ergebnis entspricht der zu zahlenden Anzahlung.

WIE MAN BEZAHLT

Kein Bulletin kommt zu Hause an. Imu und Tasi können wahlweise mit dem F24-Modell oder dem Posteinzahlungsschein, elektronisch oder mit Papiereinzahlungsscheinen bezahlt werden. Wenn Imu und Tasi dieselbe Immobilie betreffen, müssen zwei separate Formulare ausgefüllt werden (zwei Zeilen im Fall von F24).

Hier sind die Tribute-Codes.

A) IMU

– für das Haupthaus und zugehöriges Zubehör 3912;
– für landwirtschaftliche Gebäude für Instrumentenzwecke 3913;
– für Grundstücke (Gemeinde) 3914;
– für Land (Staat) 3915;
– für Baugebiete (Gemeinde) 3916;
– für Baugebiete (Staat) 3917;
– für andere Gebäude (Gemeinde) 3918;
– für andere Gebäude (Staat) 3919;
– für Zinsen aus Veranlagung (Gemeinde) 3923;
– für Veranlagungssanktionen (Gemeinde) 3924;
– für Gebäude zur produktiven Nutzung, die in die Katastergruppe D (Staat) 3925 eingeordnet sind;
– für Gebäude zur produktiven Nutzung, die in die Katastergruppe D (Gemeindeerhöhung) 3930 eingeordnet sind.

B) TASI

– für das Haupthaus und zugehöriges Zubehör 3958;
– für andere Gebäude als Hauptwohnsitze 3961;
– für landwirtschaftliche Gebäude für Instrumentenzwecke 3959;
– für Baugebiete 3960.

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