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Lebensmittelexport: Hier ist das neue generische Zertifikat des Gesundheitsministeriums

Das Gesundheitsministerium hat ein neues generisches offizielles Zertifikatsmodell vorgelegt, das als Modell für alle Fälle dienen soll, in denen kein bilaterales Abkommen oder Abkommen zwischen der EU und einem Drittstaat besteht

Lebensmittelexport: Hier ist das neue generische Zertifikat des Gesundheitsministeriums

für Export lebender Tiere und Produkte Die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel müssen italienische Hersteller ausreichend bereitstellen Hygienegarantien den Behörden der Einfuhrländer durch die der Ware beigefügten Gesundheitsbescheinigungen übermittelt werden. Das Gesundheitsministerium stellte eine neue vor generische offizielle Zertifikatvorlage für die Ausfuhr von Lebensmitteln in den Fällen anzuwenden, in denen eine bilateral oder zwischen der EU und einem Drittstaat vereinbarte Bescheinigung nicht erforderlich ist. 

Lebensmittelexport: zwischen technischen Vereinbarungen und uneinheitlichen Zertifikaten

Mit einigen Drittländern wurden Verhandlungen geführt technische Vereinbarungen oder Absprachen die auch aus dem Wunsch nach technisch-wissenschaftlicher Zusammenarbeit in einem oder mehreren Bereichen der öffentlichen Gesundheit und der Tiergesundheit entstehen, um die Ausbreitung ansteckender und befallender Krankheiten bei Tieren und Folgeprodukten zu verhindern.

Mit anderen hingegen wurde keine Vereinbarung getroffen und um mit dem Export fortfahren zu können, haben die zuständigen Kommunalbehörden mangels vereinbarter Modelle bislang die sog „allgemeine amtliche Zertifikate“. Allerdings haben Inspektoren der zuständigen Behörden von Drittstaaten mehrfach auf die mangelnde Einheitlichkeit dieser Zertifizierungen hingewiesen. Diese Beweise wurden auch bei der Prüfung des Sektors durch die kanadischen Behörden unterstrichen Milch und Milchprodukte Hierfür besteht im konkreten Fall keine Zertifizierungspflicht, sondern ein Brauchtum.

Das neue generische offizielle Zertifikat des Gesundheitsministeriums

für Zertifizierungen harmonisieren, Das Gesundheitsministerium hat daher eine neue vorgelegt generische offizielle Zertifikatvorlage für der Export von Lebensmitteln sowohl tierischen als auch nichttierischen Ursprungs, aktualisiert an internationale Standards, als Basismodell für alle Fälle, in denen eine bilateral oder zwischen der EU und einem Drittland vereinbarte Bescheinigung (Traces) nicht erforderlich ist.

Teil 1 des Zertifikats betreffend Identifikation, Herkunft und Ziel Der Ablauf des Spiels wurde an internationale Standards angepasst. 

Teil 2, bezogen auf die gesundheitliche Anforderungen, berichtet, dass die Gesundheitsgarantien im Allgemeinen ausreichen, um den Export der Produkte zu ermöglichen. Letztere können jedoch vom Importeur oder der Behörde des Bestimmungsdrittlandes geändert oder um die erforderlichen Angaben ergänzt werden. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung der zuständigen örtlichen Behörde, die normativen Verweise in Teil 2 des Zertifikats gegebenenfalls zu aktualisieren, um eine Zollblockierung der Waren zu vermeiden.

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