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Coronavirus: Hier ist das Handbuch für Unternehmen

Das Viminale-Rundschreiben und der Rat von Assolombarda verdeutlichen einige zentrale Punkte des neuesten Anti-Coronavirus-Erlasses - Hier sind die Regeln für Arbeitsreisen, Be- und Entladen von Waren, Selbstzertifizierung - Aufmerksamkeit für Transportunternehmen und grenzüberschreitend

Coronavirus: Hier ist das Handbuch für Unternehmen

Der Coronavirus-Notstand darf italienische Unternehmen nicht zu Fall bringen. Aus diesem Grund die neueste Regierungsverordnungschränkt zwar die Mobilität ein, gewährt jedoch eine Ausnahme für diejenigen, die aus beruflichen (sowie aus gesundheitlichen) Gründen reisen.

WAS DAS DEKRET SAGT

Die Bewegungseinschränkungen betreffen die orange Zone, zu der die Lombardei und 14 weitere Provinzen gehören (Venedig, Padua, Treviso, Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia, Rimini, Pesaro-Urbino, Alessandria, Asti, Novara, Verbano-Cusio-Ossola, Vercelli). Der Erlass verbietet nicht nur das Betreten und Verlassen der Zone, sondern auch die Bewegung innerhalb der Zone, es sei denn, die Bewegungen sind aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen gerechtfertigt. Allerdings bleibe "das absolute Verbot, das keine Ausnahmen zulässt", bestehen für "Personen, die der Maßnahme der Quarantäne unterzogen oder positiv auf das Virus getestet wurden", heißt es in der Direktive an die Präfekten der Innenministerin Luciana Lamorgese.

In allen anderen Fällen reiche eine Selbstauskunft aus, um die Arbeitserfordernisse oder die gesundheitlichen Gründe für den Umzug zu bescheinigen, „die auch vor Ort – so die Weisung – durch Ausfüllen der von den Polizeibehörden bereitgestellten Formulare erfolgen kann“. die Kontrollen auf der Straße, in Bahnhöfen und auf Flughäfen durchführen. Die gleiche Regelung gilt auch für Grenzgänger, die täglich in die Schweiz ein- und ausreisen.

SPEZIFIKATIONEN VON ASSOLOMBARDA

In ein auf seiner Website veröffentlichtes Handbuch, betont Assolombarda, dass „die neuen Beschränkungen nicht die Sperrung von Waren, die Ein- und Ausreise in die betreffenden Gebiete und deren Verkehr in diesen Gebieten bestimmen“. Daher schlägt der Verband der in den Provinzen Mailand, Lodi, Monza und Brianza tätigen Unternehmen vor, „die folgenden Präventions- und Vorsichtsmaßnahmen gegenüber den Spediteuren zu ergreifen:

a) den Abstieg von den Fahrzeugen der Fahrer begrenzen und sie mit medizinischen Geräten zum Schutz von Händen, Nase und Mund ausstatten;

b) wenn das Be-/Entladen das Aussteigen aus dem Fahrzeug erfordert, zusätzlich die Sicherheitsmaßnahme eines Abstands von einem Meter zwischen Personen einhalten;

c) die Beförderungsdokumentation elektronisch übermitteln“.

Assolombarda erinnert auch daran, dass "die Möglichkeit besteht, auf agile Arbeitsmethoden für das gesamte Staatsgebiet zurückzugreifen, wozu die Empfehlung an die Arbeitgeber kommt, in dieser Phase die Nutzung von Zeiten des normalen Urlaubs oder Urlaubs für ihre Arbeitnehmer zu bevorzugen".

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