Keine Leerverkäufe von Bank- und Versicherungspapieren bis Ende September. Wie absehbar, hat die Consb im Einvernehmen mit anderen Marktbehörden und vor allem mit der Europäischen Behörde verlängert das Verbot von Leerverkäufen läuft den ganzen Monat September aus.
Zweitens hat die Consob die Offenlegungspflicht auch für alle anderen Wertpapiere bis zum 14. Oktober verlängert: Grundsätzlich müssen Betreiber, die Leerverkäufe auf Wertpapiere von Nichtfinanzmärkten betreiben, die Marktaufsichtsbehörde benachrichtigen.
Consob erklärte, dass die beiden Maßnahmen durch die Zartheit der Situation auf den Finanzmärkten erklärt werden. Effektiv oder nicht, die Operation hat den ausdrücklichen Zweck, die Spekulationsexzesse abzukühlen.