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Banken: EZB bittet um Klärung des Vorschlags zur Gewichtung von Staatsanleihen

Dies erklärte ein Eurotower-Sprecher zu einem am Wochenende im Spiegel erschienenen Artikel, wonach Mario Draghi die Vorschläge zur Änderung der Behandlung von Staatsanleihen an den Absender zurückgeschickt habe: „Kriterien für Stresstests stehen noch nicht fest ".

Banken: EZB bittet um Klärung des Vorschlags zur Gewichtung von Staatsanleihen

„Der EZB-Präsident hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) Vorschläge zur Änderung des Risikogewichts von Staatsanleihen, die von Finanzinstituten gehalten werden, nicht blockiert. Der Verwaltungsrat des ESRB hatte im September beschlossen, den Bericht seiner Direktoren zu prüfen und am Ende dieser Prüfung zu veröffentlichen.“

Dies erläuterte ein Eurotower-Sprecher gegenüber Radiocor im Zusammenhang mit einem am Wochenende im Spiegel veröffentlichten Artikel, wonach Mario Draghi die Vorschläge zur Änderung der Behandlung von Staatsanleihen und zur Verpflichtung der Banken, Kapital zum Schutz vorzulegen, an den Absender zurückgeschickt habe gegen einen möglichen Wertverlust dieser Instrumente. Draghi, so der Sprecher, habe den Vorschlag nicht blockiert oder abgelehnt, sondern „einfach den Text an die Autoren zurückgeschickt und um Klarstellungen gebeten“, wie es in vielen Situationen vorkommt, in denen Punkte geklärt werden müssen oder es eine normale Dialektik zwischen den Sätzen gibt aus. Die EZB, Frankfurt, präzisiert, dass sie in den ersten beiden Phasen dieses Prozesses, also der Risikobewertung und der Prüfung der Vermögensqualität, jedoch keine ‚Regulierungsbehörde‘ ist, sondern Überwachungsaufgaben hat und dies „bedeutet, dass sie nur bestehende Praktiken einhalten kann, die festgelegt sind der Risikowert von Staatsanleihen auf null“.

„Staatsanleihen – fügte der Sprecher in einer E-Mail hinzu – sind im Umfang dieser Übung enthalten. Die Methodik zur Bewertung dieser Risikopositionen folgt den aktuellen Rechnungslegungsvorschriften für Zuschreibungen und Abschreibungen. Je nachdem, zu welcher Anlageklasse die Anleihe gehört, gelten die entsprechenden Verfahren. Zum dritten Teil der Gesamtbewertung wird die EZB gegen Ende Januar weitere Informationen zu den Stresstests bereitstellen.

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