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Alleinerziehende und Familien: ein 5-Punkte-Leitfaden

Wer verdient Geld? Wer hingegen riskiert am Ende des Monats weniger Hilfe? Welche Maßnahmen werden durch die neue Förderung aufgefangen? Hier ist, was Sie wissen müssen

Alleinerziehende und Familien: ein 5-Punkte-Leitfaden

Die Singlebeihilfe für Familien nimmt Gestalt an. Das Gesetz zur Festlegung der neuen Entschädigung (46/2021) wurde im Amtsblatt veröffentlicht, reicht aber noch nicht aus: Es bedarf der Durchführungsbestimmungen, um die Konturen der Maßnahme festzulegen. Maßnahmen, die nicht lange auf sich warten lassen dürften, da – so die Absicht der Regierung – die neue Form der Familienförderung ab dem XNUMX. Juli greifen soll.

1) EINZELNE ZULAGE: WER GEWINNT UND WER NICHT

Es wird keine triviale Neuheit sein. Die neue Einheitsbeihilfe garantiert laut Istat eine Einkommenssteigerung für 68 % der Familien, vor allem weil sie auch Selbstständige abdeckt, die derzeit keine Familienbeihilfen beziehen. Auch sehr geringe Einkommen profitieren.

Umgekehrt erhalten rund 29,7 % der Haushalte weniger als bisher. Dies sind insbesondere Haushalte mit unterhaltsberechtigten Kindern über 21 Jahren (die von der Norm ausgenommen sind), kinderreiche Familien, unverheiratete Paare sowie Eigentümer von beweglichem und unbeweglichem Vermögen.

Nur für die restlichen 2,3 % ändert sich nichts.

2) EINZELPRÜFUNG: FÜR WEN IST ES?

Anspruch auf Alleinerziehendengeld haben Sie ab dem siebten Schwangerschaftsmonat bis zum 21. Lebensjahr des Kindes (sofern es noch unterhaltsberechtigt ist).

3) WIE VIEL IST ES?

Die Höhe des Zuschusses hängt von der vom ISEE ermittelten wirtschaftlichen Situation der Familie ab. Um Einzelheiten zu dieser Front zu erfahren, müssen wir die Umsetzungsmaßnahmen abwarten. Bisher ist bekannt, dass der Höchstbetrag bei 250 Euro liegen soll. Darüber hinaus können diejenigen, die bereits das Grundeinkommen beziehen, auch die neue Alleinzulage beantragen.

4) WIE WIRD ES BEZAHLT?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Direktauszahlung oder Steuergutschrift.

5) WELCHE MASSNAHMEN WIRD DIE EINZELPRÜFUNG ERSETZT?

Insgesamt werden sechs Maßnahmen ersetzt:

  • Freibetrag für Haushalte mit mindestens drei minderjährigen Kindern;
  • die Geburtsbeihilfe;
  • die Geburts- oder Adoptionsprämie (einmalig 800 Euro);
  • der Geburtenunterstützungsfonds;
  • persönliche Einkommensteuerabzüge für unterhaltsberechtigte Kinder;
  • Familienbeihilfe.

Zusammen sind diese Interventionen laut Haushaltsamt des Parlaments rund 15 Milliarden Euro pro Jahr wert, also fast die gesamten öffentlichen Ausgaben für Familien (die sich laut Istat auf 16,7 Milliarden belaufen).

Die einmalige Zulage wird die folgenden Maßnahmen nicht auffangen:

  • Kindergartenprämien;
  • Elternurlaub und damit verbundene Zulagen;
  • Familienkarte (nur 2020 aktiviert);
  • Familienpolitischer Fonds.

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