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Finanzamt: Abwrackprämie, letzter Aufruf am 7. Dezember

Die Frist, um die gesetzlich vorgesehenen Vorteile nicht zu verlieren, ist am kommenden Freitag: Bei unterlassener, unzureichender oder verspäteter Zahlung ist für dieselben Ladungen kein Zugang mehr zum "Abwrackter" möglich.

Finanzamt: Abwrackprämie, letzter Aufruf am 7. Dezember

Um die überfälligen Raten aus den Akten der Steuereintreibungsbehörde, die sogenannten Scrapping-bis, nachzukommen, ohne die gesetzlich gewährten Vorteile zu verlieren, bleiben noch ein paar Tage: Die Frist endet am Freitag, dem 7. Dezember. Zu diesem Zeitpunkt gab es rund 345 Steuerzahler, 41 % derjenigen, die sich an die erleichterte Definition gemäß Gesetzesdekret Nr. 148/2017, eine zu haben neue Chance, das Richtige zu tun. 

Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. Gemäß der Verordnung Nr. 119/2018, die derzeit vom Parlament umgewandelt wird, können diejenigen, die eine oder mehrere Raten der im Juli, September und Oktober fälligen „Abwrackprämie“ ganz oder teilweise nicht gezahlt haben, ihre Situation durch Zahlungen bis zum 7. Dezember regeln 2018 e Nutzen Sie direkt die Vorteile der neuen, vereinfachten Definition, der sogenannte Scrapping-ter. Die Zahlung der fälligen Raten ermöglicht nämlich einen automatischen Aufschub etwaiger Folgezahlungen der „verschrotteten“ Restbeträge (Auslauf im November 2018 und Februar 2019), die ab dem 5. Juli 31 über 2019 Jahre verteilt werden. 

Für Steuerzahler, die sich an die erleichterte Definition gehalten haben, bietet das Gesetz den Vorteil, nur den Restbetrag der fälligen Beträge zu zahlen, ohne Strafen und Verzugszinsen zu zahlen. Bei Verkehrsstrafen hingegen entfallen die Verzugszinsen und die gesetzlich vorgesehenen Erhöhungen. 

DIE ZAHLEN

Die „Bis-Verschrottung“ sah agroße Zahl interessierter Steuerzahler. Insgesamt gingen mehr als 950 Anträge auf Mitgliedschaft von rund 840 Steuerpflichtigen ein (jeder Steuerpflichtige konnte mehrere Anträge stellen). Bisher sind mehr als 400 Mitgliedsanträge, das entspricht 345 Steuerzahlern, von der neuen Möglichkeit zur Zahlung überfälliger Raten betroffen. Latium führt die Rangliste der Regionen mit fast 58 an die Kasse gerufenen Steuerzahlern bis zum 7. Dezember an, gefolgt von Kampanien (45) und der Lombardei (40).  

NEUE CHANCE FÜR ALLE, DIE BEREITS GESCHRACKT HABEN

Der Restbetrag der drei Raten stellt die unabdingbare Voraussetzung für den Zugang zu den Vorteilen der neuen Ausgabe der erleichterten Definition der Ordner für die dem Inkassobeauftragten vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2017 anvertrauten Lasten dar. Bei unterlassener, unzureichender oder verspätete Zahlung bis zum 7. Dezember 2018 für die in den Monaten Juli, September und Oktober 2018 auslaufenden Raten des „Verschrottungs-Bis“ für die gleichen Ladungen Der Zugriff auf den „Verschrottungsplatz“ ist nicht mehr möglich. und die Revenue Agency-Collection muss, wie gesetzlich festgelegt, die Inkassoverfahren wieder aufnehmen.  

INFORMATIONSKAMPAGNE

Ab November hat die Revenue-Collection Agency dank der Zusammenarbeit wichtiger institutioneller Partner eine Umfangreiche Informationskampagne über die neue Chance für Steuerzahler. Mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und dem Vorsitz des Rates wurden Radio- und Fernsehwerbespots auf den Rai-Sendern erstellt, während Ferrovie dello Stato – Trenitalia SpA und Poste Italiane SpA ihr Monitornetzwerk zur Verfügung stellten, das in Zügen (Frecciarossa und Frecciargento) präsent war in Postämtern im ganzen Land zur Verbreitung von Informationsvideos.  

WIE UND WO ZAHLEN

Um Ratenzahlungen zu leisten Es ist keine Bewerbung erforderlichEs reicht jedoch aus, die Zahlung ohne zusätzliche Gebühren unter Verwendung der Rav-Bulletins mit den Fristen Juli, September und Oktober zu leisten, die zusammen mit der von der Agentur für Einnahmen-Sammlung versandten „Mitteilung über die fälligen Beträge“ (eine Kopie davon) eingehen kann angefordert werden direkt online auf der Website. Sie können bei Ihrer Bank, an Geldautomaten, die für die Cbill-Zahlungsdienste aktiviert sind, mit Ihrem eigenen Internetbanking, in Postämtern, in Tabakläden der Banca 5 SpA und über die Schaltkreise Sisal und Lottomatica, auf dem Portal der Steuereinzugsagentur und mit bezahlen die Equiclick App über die PagoPa-Plattform oder direkt an den Schaltern. Schließlich ist es möglich, die in den Zahlungsmappen angegebenen Steuern durch Verrechnung mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der öffentlichen Verwaltung zu begleichen.

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