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Stabilität, hier ist der Plan für den Süden: Steuergutschriften und Erleichterungen für Neueinstellungen auch 2017

Eine von der Regierung im Haushaltsausschuss der Kammer eingebrachte Änderung des Stabilitätsgesetzes sieht zwei Maßnahmen für den Süden vor: eine in drei Stufen gegliederte Steuergutschrift mit jeweils einer Ausgabenobergrenze und die einjährige Verlängerung der Steuerentlastung auf 40 % für Neueinstellungen, die jedoch von der Europäischen Kommission genehmigt werden müssen.

Stabilität, hier ist der Plan für den Süden: Steuergutschriften und Erleichterungen für Neueinstellungen auch 2017

Steuergutschrift mit Ausgabenobergrenzen und Verlängerung der Entlastung für Neueinstellungen. Nach wochenlanger Analyse und der Verschiebung der Entscheidung vom Senat ins Repräsentantenhaus nimmt der Plan für den Süden Gestalt an, den die Regierung in das Stabilitätsgesetz 2016 aufnehmen will.Die beiden Maßnahmen, aus denen das Paket besteht, sind in einem Änderungsantrag enthalten von der Exekutive zu dem Manöver, das derzeit von der Haushaltskommission von Montecitorio geprüft wird. Der endgültige grünes Licht für das Gesetz soll bis zum 23. Dezember, dem letzten Tag vor den Weihnachtsferien, kommen. 

1) VARIABLE STEUERGUTSCHRIFT NACH DER GRÖSSE DES UNTERNEHMENS UND MIT AUSGABENHÖCHSTGRENZEN

Im Einzelnen sieht der erste Vorschlag der Regierung eine vierjährige Steuergutschrift (2016-2019) für Unternehmen im Süden vor, aufgeteilt in drei Stufen und mit unterschiedlichen Ausgabenschwellen. 

Das Schema ist wie folgt: 

- Steuergutschrift von 10% für große Unternehmen auf Investitionen bis zu 15 Millionen Euro;

- Steuergutschrift von 15% für mittelständische Unternehmen bei Investitionen bis zu 5 Millionen Euro

- Steuergutschrift von 20% für kleine Unternehmen auf Investitionen bis zu 1,5 Millionen Euro

Aus dem technischen Bericht, der die Änderung begleitet, geht hervor, dass „ein Wert der förderfähigen Investitionen geschätzt werden kann, der etwa einem Drittel der Investitionen im Süden entspricht 4,167 Milliarden Euro jährlich“. In Bezug auf die Reichweite wird die Maßnahme mit 617 Millionen Euro pro Jahr finanziert, also insgesamt 2,5 Milliarden Euro.

2) VERSTÄRKUNG DER ERLEICHTERUNGEN FÜR NEUEINSTELLUNGEN VORBEHALTLICH DER GRÜNDEN AUS BRÜSSEL

Was die Erleichterungen für Neueinstellungen betrifft, das Gesetz der Stabilität bietet für Unternehmen in ganz Italien die 40% Abzug (für einen Zeitraum von zwei Jahren) auf die neuen Festanstellung 2016 vorgenommen. Die neue Regierungsnovelle enthält eigentlich eine Verlängerung für südliche Unternehmen, die ebenfalls von dieser Einstellungsmaßnahme profitieren könnten in 2017. Auch eine Erhöhung des Abzugssatzes ist möglich. 

Die Ausweitung der Arbeitsentlastung zugunsten des Südens unterliegt jedoch der Zustimmung der Europäischen Kommission und hängt vom Ergebnis einer Untersuchung der verfügbaren Ressourcen ab Revolvierenden Fonds unter denen, die bereits für die Interventionen der GAP (Kohäsionsaktionsplan) bestimmt sind, die bis zum 31. März 2016 durchgeführt werden müssen und die Neuheit sein werden.

Der Vorschlag der Regierung besagt, dass „bis zum 31. März 2016“ eine „Anerkennung der Mittel des revolvierenden Fonds, die bereits den Interventionen des Kohäsionsaktionsplans (GAP) zugewiesen wurden, noch nicht rechtsverbindlichen Verpflichtungen in Bezug auf die genehmigten Zeitpläne unterliegen, muss durchgeführt werden “ und „mit Dpcm, verabschiedet im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium und dem Arbeitsministerium, wird die Menge der verfügbaren Ressourcen nach der Erhebung quantifiziert“, um „die Verwendung derselben für die Verlängerung der Einstellung bei zu bestellen unbefristeter Vertrag des Jahres 2017, der in den Regionen tätig ist Abruzzen, Molise, Kampanien, Basilicata, Sizilien, Apulien, Kalabrien und Sardinien und unter den gleichen Bedingungen“ wie bei der diesjährigen Befreiung, „möglicherweise durch Anpassung der Dauer und Intensität der Befreiung auf der Grundlage der verfügbaren Ressourcen“. Die Wirksamkeit, so heißt es in der Änderung, „vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission“.

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