Die Europäische Kommission nimmt die Entscheidungen der italienischen Regierung zur Kenntnis, dem Rentenurteil des Verfassungsgerichts nachzukommen, und "begrüßt die Zusage, die im Stabilitätsprogramm 2015 vorgesehenen Haushaltsziele beizubehalten".
Folglich „bleibe auf der Grundlage der Ankündigungen der Regierung die Bewertung des Stabilitätsprogramms durch die Kommission im Vergleich zu der auf den Frühjahrsschätzungen basierenden unverändert“.
Eine endgültige Bewertung, so die Sprecherin der Kommission, werde auf der Grundlage des offiziellen Regierungsdokuments vorgenommen.