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Tlc: Ein Stopp gezielter Angebote für Kunden kommt, aber die Branchengewerkschaften protestieren. Hier, weil

Im Wettbewerbsgesetz schlug die Regierung eine Änderung vor, um der Praxis von Betreiberangriffen ein Ende zu setzen, einer kommerziellen Strategie, die darauf abzielt, mit personalisierten „Ad-hoc“-Angeboten Kunden von einem anderen Betreiber zu stehlen. Protest der Telekommunikationsgewerkschaften: „Bumerang-Risiko“

Tlc: Ein Stopp gezielter Angebote für Kunden kommt, aber die Branchengewerkschaften protestieren. Hier, weil

Halte bei gezielte Telefonangebote für den Nutzer um sie dazu zu bewegen, den Betreiber zu wechseln. Ende Oktober schlug die Regierung, den Hinweisen des Kartellamtes folgend, a Änderung zum Wettbewerbsgesetzentwurf, um der Praxis differenzierter Angebote auf der Grundlage des Betreibers, von dem potenzielle Kunden kommen, ein Ende zu setzen „Betreiberangriffe“.

Was sind Betreiberangriffsangebote?

Le „Operator-Angriff“-Angebote sie sind kommerzielle Strategien die darauf abzielen, einem konkurrierenden Telefonanbieter Kunden zu „stehlen“. Das Ziel ist es, mit anzuziehen Angebote zum Sparen der Kunde eines anderen Betreibers. So werden begrenzte „Ad-hoc“-Angebote formuliert, die sich an bestimmte Kundengruppen richten, die bei einem oder mehreren konkurrierenden Betreibern aktiv sind.

Um diese Angebote nutzen zu können, muss der Nutzer eine Rufnummernmitnahme beantragen. Für die Aktivierung dieser gezielten Angebote ist die Nummernportabilität eine Grundvoraussetzung.

Hören Sie auf, den Betreiber zu wechseln, um Werbeaktionen zu erhalten

Mit der vorgeschlagenen Änderung soll a Bremse für den ständigen Betreiberwechsel ausnutzen vorteilhafte Angebote. Tatsächlich sehen sich Nutzer oft gezwungen, den Betreiber zu wechseln, um von günstigen Angeboten im Mobilfunksektor zu profitieren. exklusiv vorbehalten an diejenigen, die von einem anderen Betreiber kommen.

Die Ziele der Änderung

Der Eingriff ist aus zwei Gründen konzipiert. Erstens ist das Ziel sorgen für einheitliche Preise für alle Kunden, unabhängig vom Betreiber. Zweitens versuchen wir es Schutz kleiner Betreiber die, oft im Visier aggressiver Angebote, ihr Überleben im Wettbewerbsumfeld der Branche riskieren.

Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, eine „Nichtdiskriminierungsverpflichtung basierend auf dem Herkunftslieferanten". Während einerseits der Verbraucherverband Udicon seine Unterstützung für die Entscheidung der Regierung zum Ausdruck brachte, die als Schritt hin zum freien Wettbewerb in der Branche angesehen wird, äußerten die Gewerkschaften im Telekommunikationssektor diesbezüglich ihre Enttäuschung.

Protest der Gewerkschaften: „Gefahr einer Nivellierung der Angebote nach unten“

Die Entscheidung, dem „Betreiberangriff“ ein Ende zu setzen, gefällt jedoch den Telekommunikationsgewerkschaften nicht, die sich gegen die Lösung ausgesprochen haben. Die Änderung des Wettbewerbsgesetzes ist von den Gewerkschaften SLC-CGIL, Fistel-CISL und UILCOM-UIL kritisiert. denn dadurch würden gezielte Sanierungsmaßnahmen in bestimmten Marktbereichen verhindert. Ihrer Meinung nach verhindert diese Maßnahme nicht die Praxis des Dumpings (Geschäftspraxis, bei der ein Unternehmen ein Produkt zu einem Preis verkauft, der unter dem auf dem nationalen Markt geltenden Preis liegt) und könnte dazu führen allgemeine Nivellierung nach unten von Angeboten in der Branche mit möglichen negativen Folgen für Arbeitsplätze, Infrastrukturinvestitionen und virtuelle Betreiber, die von diesen Infrastrukturen abhängig sind.

„Mit der Novelle, die differenzierte Angebote für Telefonkunden verbietet, wird ein bis heute unverständliches und doch unantastbares Dogma endgültig in Frage gestellt, das Problem des rücksichtslosen Dumpings, das den Telekommunikationsmarkt zerstört, wird damit jedoch nicht gelöst. Durch die Verhinderung gezielter Sanierungsmaßnahmen auf bestimmte Marktsegmente besteht ein echtes Risiko alles noch weiter nach unten nivellieren. „Um potenziell verzerrende Praktiken großer Betreiber, die mit technologischen Infrastrukturen ausgestattet sind, zu vermeiden, werden die Grundlagen geschaffen, um dem Sektor einen tödlichen Schlag zu versetzen, mit deutlichen Auswirkungen auf Beschäftigung und Infrastrukturinvestitionen“, lesen wir im Gemeinsame Mitteilung der Gewerkschaften.

Die Gewerkschaften schlagen vorEinführung eines Mindesttarifs, einheitlich für alle Betreiber, die sowohl Personalkosten als auch Kosten für Industrieinvestitionen abdeckt.

Die Meinung des Kartellamtes

Die Entscheidung, diesen Änderungsantrag vorzuschlagen, ergibt sich aus Bedenken geäußert im Juni vonAntitrust- als die Behörde die Regierung und das Parlament eindeutig zum Eingreifen in dieser Angelegenheit aufgefordert hatte.

Für die Wettbewerbsbehörde könnten die Praktiken gezielter Angebote eine Rolle spielen äußerst negative Auswirkungen über die Entwicklung von Wettbewerb im Mobilfunk, „was dazu beiträgt, die Entwicklung neuer Marktteilnehmer zu blockieren und allenfalls zum Austritt einiger von ihnen aus dem Markt zu führen, wodurch der Wettbewerbsimpuls für traditionelle Betreiber beseitigt wird, der den Endverbrauchern bisher zahlreiche Vorteile gebracht hat“.

Zusätzlich zur Wettbewerbsfrage hat auch das Kartellrecht aufgeworfen Verbraucherschutzbedenken, und betonte, dass diese Angebote aufgrund mangelnder Transparenz und Klarheit hinsichtlich aller im endgültigen Kaufpreis enthaltenen Kostenpositionen sanktioniert wurden.

Derzeit ist die von der Regierung vorgeschlagene Änderung nur im Senatsausschuss genehmigt. Bevor es in Kraft tritt, muss es sowohl vom Senat als auch vom Repräsentantenhaus genehmigt werden. Mittlerweile ist die Der Text der Änderung kann geändert werden, insbesondere nach der Intervention der Gewerkschaften.

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