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Lavoro, Consulta: Jobs Act, keine Vergütung nach Dienstalter

Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs ist der Teil des Gesetzes, der eine Entschädigung vorsieht, die sich ausschließlich nach der Dienstzeit des Arbeitnehmers erhöht (zwei Monatsentschädigungen für jedes im Dienst verbrachte Jahr), rechtswidrig und steht im Widerspruch zu zwei Artikeln der Verfassung .

Lavoro, Consulta: Jobs Act, keine Vergütung nach Dienstalter

Umkehr in Arbeitsklagen in Sicht. Das Verfassungsgericht hat nämlich Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 23/2015 über den unbefristeten Arbeitsvertrag mit zunehmendem Schutz, besser bekannt als Arbeitsgesetz, für unrechtmäßig erklärt, in dem Teil, der die fällige Entschädigung festlegt der zu Unrecht entlassene Arbeitnehmer. Insbesondere, die Gewährung einer Entschädigung, die sich ausschließlich auf der Grundlage der Dienstzeit des Arbeitnehmers erhöht (zwei Monatsvergütungen für jedes bei der Arbeit verbrachte Jahr) verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die Grundsätze der Angemessenheit und der Gleichheit und steht im Widerspruch zu dem Recht und dem Schutz der Arbeit, die in den Artikeln 4 und 35 der Verfassung verankert sind. Und daher wird es jedes Mal der Arbeitsrichter sein, festzustellen, ob und in welcher Höhe ein ungerechtfertigt entlassener Arbeitnehmer entschädigt werden sollte.

Das Urteil samt Begründung wird in den kommenden Wochen von der Consulta eingereicht. Das verletzende Gesetz gehörte im Übrigen dazu nicht geändert durch das nachfolgende Gesetzesdekret Nr. 87/2018, das sogenannte "Würdedekret", unterzeichnet von Luigi Di Maio, Sozialminister der neuen Exekutive, die dieses Jahr ihr Amt angetreten hat. Die nachfolgende Bestimmung beschränkte sich darauf, festzulegen, dass die Entschädigung für den ohne triftigen Grund entlassenen Arbeitnehmer mindestens sechs Monate betragen muss und höchstens 36 betragen kann.

Die Folgen der Entscheidung sind noch nicht klar, werden aber aller Voraussicht nach sehr weitreichend sein: die wichtigste davon die Richter werden in der Lage sein, mit größerer Autonomie über die Höhe der Entschädigung zu entscheiden dass Arbeitgeber ihre ungerechtfertigt entlassenen Arbeitnehmer bezahlen müssen. Und vor allem werden die Folgen nicht nur zukünftige Entscheidungen betreffen, sondern auch solche mit anhängigen Kündigungsverfahren.

Also Arbeitgeber sie werden die Kosten einer Entlassung nicht mehr genau vorhersagen können eines ihrer Mitarbeiter auf der Grundlage seiner Betriebszugehörigkeit. Daher könnte eine kürzlich eingestellte Person Anspruch auf eine sehr hohe Abfindung haben, wenn der Richter die Kündigung für besonders ungerechtfertigt hält, während ein langjähriger Mitarbeiter eine geringere Abfindung als heute erhalten könnte, wenn die Kündigung zumindest teilweise gerechtfertigt wäre.

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