Teilen

Persönliche Einkommenssteuer, Lebensversicherungen werden gespart

Die von den Versicherungsgesellschaften im Falle des Todes des Versicherten gezahlten Gelder bleiben von der Irpef ausgenommen. - Renten und Invalidenrenten, Kriegsrenten und privilegierte Militärrenten werden stattdessen besteuert. - Für den Betrag gilt eine Obergrenze von 3 Euro für die die 19 %-Ermäßigung gilt: Die maximale Ersparnis beträgt also 570 Euro.

Persönliche Einkommenssteuer, Lebensversicherungen werden gespart

Gespeichert werden nur Lebensversicherungen. Aus dem Wirtschaftsministerium ließen sie das wissen Die von den Versicherungsgesellschaften im Falle des Todes des Versicherten gezahlten Gelder bleiben von Irpef befreit. Für andere Renten, die bisher durch die Besteuerung geschützt waren, gibt es dagegen nichts zu tun: Renten und Invalidenrenten, Kriegsrenten aller Art, die privilegierten Militärs, diejenigen, die mit den Auszeichnungen des Militärordens und den Medaillen der militärischen Tapferkeit verbunden sind. In all diesen Fällen müssen Steuerpflichtige mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 15 Euro mit der Zahlung der Steuer auf den eingelösten Scheck beginnen. Dies ist eine der umstrittensten Maßnahmen unter den im neuen Gesetz vorgesehenen Maßnahmen Stabilitätsgesetz, von dem es jedoch noch keinen endgültigen Text gibt. 

Kritik an der neuen Bestimmung kam von der Mehrheit, und die Parteien versprachen einen Kampf im Parlament. Pdl, Pd und Udc streben insbesondere eine Erhöhung des zweiten und dritten Mehrwertsteuersatzes um einen Prozentpunkt (von 10 auf 11 % und von 21 auf 22 % ab nächsten Juli) und die Kürzung der Abzüge und Abzüge an, was stattdessen der Fall sein wird gilt rückwirkend und wirkt sich bereits auf das Einkommen des Jahres 2012 aus. Erst ab Januar nächsten Jahres wird die IRPEF-Kürzung hingegen von 23 auf 22 % für Einkommen bis zu 15 Euro und von 27 auf 26 % für Einkommen bis zu 28 Euro wirksam XNUMX Tausend Euro. 

Im Kapitel über Einkommensteuerabzüge und -abzüge gibt es zwei grundlegende Punkte: Die Regierung hat dies vorgesehen eine Selbstbeteiligung von 250 Euro (davon ausgenommen sind Sozialversicherungs- und Fürsorgebeiträge, Zusatzrenten, Spenden bis 1.032 Euro sowie Beiträge für Hausangestellte und Pflegekräfte) und eine Obergrenze von 3.000 Euro für den Betrag, für den die 19-prozentige Entlastung gilt (Die maximale Ersparnis beträgt somit 570 Euro). Beide Regelungen gelten nur für Einkünfte, die 15 Euro im Jahr übersteigen. 

Auch für Gesundheitskosten Es gilt der Selbstbehalt von 250 Euro, nicht jedoch die Ausgabenobergrenze von 3.000 Euro. Das bedeutet, dass wir von 1.000 Euro an Ausgaben nur 750 von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen können, auf deren Grundlage wir den Irpef zahlen; Andererseits kann der Abzug von 19 % auch bei großen Beträgen berechnet werden.  

Bewertung