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Unternehmen: Anreize für Investitionen in Krisengebieten laufen

Ab dem 4. April 2017 ist die Einreichung von Förderanträgen für Investitionsprogramme, die in Gebieten von nicht komplexen industriellen Krisengebieten vorgelegt werden, die von den im Gesetz 181/89 vorgesehenen Anreizen profitieren können - Förderanträge müssen ausschließlich online eingereicht werden die Plattform von Invitalia.

Unternehmen: Anreize für Investitionen in Krisengebieten laufen

Ab dem 4. April 2017 wird die Vorlage von Anträgen auf Zuschüsse für Investitionsprogramme in den Gebieten der vorgelegt
nicht komplexe industrielle Krise, die von den Anreizen des Gesetzes 181/89 profitieren können. Dies wird durch den Direktionserlass des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung vom 24. Februar 2017 festgelegt.

Das vorgesehene Budget beträgt 124 Millionen Euro aus Mitteln des Fonds für nachhaltiges Wachstum. Davon sind 44 Millionen Euro für Programmvereinbarungen vorgesehen.

Die Mindestinvestition beträgt 1,5 Millionen Euro und kann in den Gemeinden getätigt werden, die in die nicht komplexen industriellen Krisengebiete fallen, die durch den Mise-Direktionserlass vom 19. Dezember 2016 identifiziert wurden.

Zugang zu den Vergünstigungen haben Unternehmen jeder Größe, die in Form von Aktiengesellschaften gegründet wurden.

Förderanträge sind ausschließlich online auf der Invitalia-Plattform einzureichen. Die für die Präsentation von Investitionsprojekten zu verwendenden Vorlagen und die Leitfäden für die Einreichung des Antrags werden in Kürze auf den entsprechenden Seiten der Website verfügbar sein.

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