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Deutschland: Gesetz zur Entflechtung von Banken verabschiedet

Die Bundesregierung hat im Ministerrat dem Gesetzentwurf zur Trennung von Bankaktivitäten nach dem Vorbild Frankreichs und Großbritanniens zugestimmt: bis zu 5 Jahre Haft für diejenigen, die übermäßige Risiken eingehen.

Deutschland: Gesetz zur Entflechtung von Banken verabschiedet

Die Bundesregierung hat nach dem Vorbild Frankreichs und Großbritanniens im Ministerrat dem Gesetzentwurf zur Trennung der Bankaktivitäten zugestimmt. Das Gesetz sieht die Trennung von Privatkundengeschäften und Geschäften für eigene Rechnung vor, wenn letztere, die als riskant gelten, 20 % der Gesamtbilanz oder die Schwelle von 100 Milliarden Euro überschreiten.

Das Gesetz wird insbesondere die großen Kreditinstitute wie die Deutsche Bank und die Commerzbank, die Nummer eins bzw. zwei im Land, und die größte regionale öffentliche Bank, die Lbbw, mit einer Bilanzsumme von mindestens 90 Milliarden treffen. Das Gesetz, das am 2014. Januar 2015 in Kraft tritt, den Banken aber bis Juli XNUMX Zeit lässt, die Vorschriften einzuhalten, sieht die Entflechtung von Risikoanlagen in eine separate Einheit und die Entwicklung von Plänen für die Bankenabwicklung im Krisenfall vor.

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Bankmanagern und Führungskräften, die vorsätzlich übermäßige Risiken eingehen und zu Verlusten führen, wird gestärkt, wofür Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis und Geldstrafen vorgesehen sind.

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