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Steuerbehörden, Steuergutschriften für Alarme und Videoüberwachung: ein 5-Punkte-Leitfaden

Wer 2016 für Alarmanlagen und digitale Videoüberwachung oder Sicherheitsdienste bezahlt hat, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Steuergutschrift stellen – so geht’s

Steuerbehörden, Steuergutschriften für Alarme und Videoüberwachung: ein 5-Punkte-Leitfaden

Vom 20. Februar bis zum 20. März können diejenigen, die im letzten Jahr Ausgaben für Alarmanlagen und digitale Videoüberwachung oder Überwachungsausgaben getätigt haben, bei der Einnahmenagentur den Antrag auf Erhalt der durch das Stabilitätsgesetz 2016 eingeführten Steuergutschrift stellen. Dieselbe Agentur teilt dies in einem Vermerk mit und erinnert daran, dass es sich bei den Aufwendungen um nicht gewerblich oder selbstständig genutzte Liegenschaften handeln muss und dass bei Mischnutzung die Gutschrift zu 50 % erfolgt. Der Prozentsatz der Steuergutschrift wird von der Einnahmenbehörde bis zum 31. März 2017 bekannt gegeben und entspricht dem Verhältnis zwischen der Höhe der zugewiesenen Mittel und der beantragten Gesamtsteuergutschrift.

1) SO SENDEN SIE DIE ANFRAGE

Der Antrag muss elektronisch, unabhängig oder über einen Vermittler, unter Verwendung der kostenlosen Software „Creditovideosorverglianza“, die auf der Website verfügbar sein wird, gesendet werden www.agenziaentrate.gov.it.

2) WELCHE DATEN SOLLTEN EINGEGEBEN WERDEN

Der Antrag muss die Steuernummer des Begünstigten und des Lieferanten der Ware oder Dienstleistung sowie die Nummer, das Datum und den Betrag der Rechnungen über die gekauften Waren und Dienstleistungen, einschließlich Mehrwertsteuer, enthalten.

Es muss auch angegeben werden, ob sich die Rechnung auf eine Immobilie bezieht, die sowohl für die gewerbliche oder selbstständige als auch für die private oder familiäre Nutzung des Steuerpflichtigen genutzt wird, da in diesem Fall die Steuergutschrift in Höhe von 50 % fällig wird.

3) WER HAT ANSPRUCH AUF DIE STEUERKREDITE

Auf den Telematikkanal können alle natürlichen Personen zugreifen, denen im Jahr 2016 Aufwendungen für digitale Videoüberwachung oder Alarmanlagen oder Aufwendungen im Zusammenhang mit Verträgen mit Sicherheitsinstituten zum Schutz von nicht gewerblich oder selbstständig genutzten Gebäuden entstanden sind.

4) DIE FRAGE DARF NUR EINE FRAGE SEIN

Steuerzahler können einen einzigen Antrag mit Daten zu allen im Jahr 2016 angefallenen Ausgaben einreichen. Falls mehrere Anträge von derselben Person eingereicht werden, gilt der zuletzt eingereichte Antrag, der die vorherigen Anträge ersetzt und annulliert, als gültig.

5) EIN KREDIT ZUR ENTSCHÄDIGUNG

Der Begünstigte kann die als Ausgleich entstandene Abgabenermäßigung durch Vorlage des Formulars F24 ausschließlich über die Telematikdienste der Agentur für Einnahmen nutzen. Natürliche Personen, die keine Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit haben, können die aufgrund der Steuererklärung fälligen Steuern auch zur Minderung der anfallenden Steuern nutzen.

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