Die Consulta lehnte das Wahlgesetz ab. Die Richter mussten nach einer Beschwerde der Bürger über die Verfassungsmäßigkeit des Porcellum entscheiden. Das Verfassungsgericht hat die von der Lega Nord Roberto Calderoli geschaffene und im Hinblick auf das Grundgesetz des Staates als unrechtmäßig erachtete Regelung insbesondere in zwei Punkten abgelehnt: nämlich dem Mehrheitsbonus und dem Fehlen von Präferenzen.
Sperrlisten, Mehrheitsbonus ohne Mindestschwelle, Aufnahme des Namens des jeweiligen Listen- oder Koalitionsführers in die Wählerliste, die strittigen Aspekte.
Was die Sperrlisten anbelangt, so soll laut Bozzi, dem Initiator des Aufrufs, der Wähler die Möglichkeit haben, seine Präferenz für einzelne Kandidaten zu äußern, um die persönliche und direkte Stimmabgabe zu gewährleisten.
Beim Mehrheitsbonus verstößt die Vergabe ohne Bindung an eine Mindeststimmenzahl gegen den Grundsatz der Stimmengleichheit.
Schließlich würde die Angabe des Partei- oder Koalitionsvorsitzenden, eines möglichen künftigen Ministerpräsidenten, auf dem Stimmzettel die Autonomie des Staatsoberhauptes bei der Wahl des Ministerpräsidenten einschränken.
Mangels eines neuen Wahlgesetzes würde sich die Verkündung der Consulta nicht auf das Mattarellum, sondern auf das Verhältniswahlrecht der Ersten Republik beziehen.