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Alitalia: Der Tar weist die Berufung gegen die Kartellvorschrift auf der Strecke Rom-Mailand zurück

Das Regionale Verwaltungsgericht Latium bestätigte damit die Kartellvorschrift, die Alitalia verpflichtet, ab dem 28. Oktober Zeitnischen auf der Strecke Rom-Mailand freizugeben – Die Entscheidung war am Ende der Untersuchung der Behörde zur Feststellung der Tatsache ergangen, die zu der Fusion geführt hatte Alitalia-Cai.

Alitalia: Der Tar weist die Berufung gegen die Kartellvorschrift auf der Strecke Rom-Mailand zurück

Die Berufung von Alitalia gegen die Entscheidung des Kartellamts, das Monopol auf der Strecke Mailand-Linate-Rom bis zum 28. Oktober aufzuheben, wurde vom Regionalen Verwaltungsgericht von Lazio zurückgewiesen, das der Fluggesellschaft auch die Kosten auferlegte.

Die kartellrechtliche Bestimmung war am Ende der Untersuchung der Tatsachenfeststellung zu der Fusion, die zu CAI geführt hatte, getroffen worden, als die Behörde festgestellt hatte, dass die Präsenz eines anderen Unternehmens erforderlich war, um die Strecke Rom-Mailand mit Alitalia zu bestreiten.

Der Einspruch von Alitalia betraf die Konkurrenz durch Hochgeschwindigkeitszüge, die zum Ersatz für Flugzeuge wurden.Bereits am 5. Juli war der Antrag der Fluggesellschaft auf Suspendierung abgelehnt worden.

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