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U-Masken-Masken, Kartellstrafe: „Das sind keine FFP3“

Zwei Unternehmen verhängten eine Geldstrafe von 450 Euro, weil sie ihr Produkt mit viel mehr Schutzmasken „unzulässigerweise gleichgesetzt“ hatten, und rühmten sich einer „nicht vorhandenen Genehmigung“ des Gesundheitsministeriums

U-Masken-Masken, Kartellstrafe: „Das sind keine FFP3“

L 'Antitrust- Italien verhängt eine Geldstrafe gegen zwei Unternehmen, weil sie "die Masken unangemessen gleichgesetzt" haben U-Maske zu FFP3-Geräten, zusätzlich zu einer nicht vorhandenen Zulassung durch das Gesundheitsministerium“. Die Behörde schreibt es in einen Vermerk mit der Angabe, dass das Bußgeld beträgt 450mila EUR und dass die betroffenen Unternehmen U-Earth Biotech und Pure Air Zone Italy sind.

Über ein Jahr lang haben die beiden Unternehmen „die als Medizinprodukte registrierten biotechnologischen OP-Masken „U-Mask“ (in den Versionen „Model 2“, „Model 2.1“ und „Model 2.2“) im Internet beworben. sie zu Unrecht mit Filtermasken mit überlegener Schutzwirkung gleichzusetzen, wie persönliche Schutzausrüstung der Klasse FFP3, und ihnen zusätzliche Eigenschaften zuzuschreiben, beispielsweise viruzide Eigenschaften und eine Dauer von 200 Stunden, die auf der Grundlage unabhängig durchgeführter Tests zertifiziert wurden", heißt es weiter in der Mitteilung.

Nicht nur das: „Bis Ende Februar 2021 waren die Allgemeinen Vertragsbedingungen nur in englischer Sprache verfügbar und eine nicht vorhandene Zulassung der Maske durch das Gesundheitsministerium und das Istituto Superiore di Sanità“, fährt das Kartellamt fort. Nach Angaben der Behörde handelten die beiden Unternehmen „in betrügerischer und aggressiver Weise“ und gefährdeten die Gesundheit der Kunden.

Schließlich haben U-Earth Biotech und Pure Air Zone Italy erneut bis Ende Februar nicht die erforderlichen Informationen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers, zur gesetzlichen Konformitätsgarantie und zur Möglichkeit der Nutzung eines außergerichtlichen Beschwerdemechanismus bereitgestellt und appellieren.

„In Anbetracht der Schwere und Dauer der Verstöße gegen das Verbrauchergesetzbuch und auch der hohen Anzahl von Verbrauchern, die aufgrund der Nutzung des Internets betroffen sind – schließt die Mitteilung – hat die Behörde U-Earth Biotech und Pure Air Zone Italy gesamtschuldnerisch auferlegt Bußgelder in Höhe von 400.000 Euro für unlautere Geschäftspraktiken und 50.000 Euro für unerlaubtes Verhalten in Bezug auf Verbraucherrechte in Verträgen“.

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