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EU-Kartellrecht schließt Frieden mit Google: Einigung im Internetsuchstreit

Von nun an veröffentlicht Google bei der Bewerbung seiner spezialisierten Suchdienste (beispielsweise zu Hotels oder Restaurants) auch Angebote von drei konkurrierenden Betreibern, die auf der Grundlage eines abgestimmten Verfahrens ausgewählt wurden.

EU-Kartellrecht schließt Frieden mit Google: Einigung im Internetsuchstreit

Brüssel und Mountain View schließen Frieden. Das Kartellamt der Europäischen Union und Google haben eine Einigung erzielt, um den Streit um Internet-Suchanfragen beizulegen. Der amerikanische Riese hat sich bereit erklärt, sich dem Wettbewerb zu stellen: Von nun an wird er bei der Werbung für seine spezialisierten Forschungsdienstleistungen – beispielsweise zu Hotels oder Restaurants – auch Angebote von drei konkurrierenden Betreibern veröffentlichen, die auf der Grundlage abgestimmter Verfahren ausgewählt werden. Die EU konkretisiert in einer Stellungnahme, dass die konzertierte Maßnahme auch für Dienste gelten soll, die künftig von der Suchmaschine aktiviert werden.

Joaquin Almunia, EU-Wettbewerbskommissar, zeigte sich zufrieden mit den Vorteilen, die das Abkommen den Verbrauchern bringen wird, und betonte, dass das neue Verfahren Google nicht daran hindern werde, seine Dienste zu verbessern.

„Meine Aufgabe ist es, den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher und nicht der Wettbewerber zu schützen“, sagte Almunia. Dank der von uns gefundenen Lösung werden sowohl Google als auch seine Konkurrenten ermutigt, Innovationen voranzutreiben und die Angebote zu verbessern.“

Darüber hinaus kann Google durch die erzielte Einigung ein Kartellverfahren vermeiden, das zu hohen Strafen hätte führen können.

Vor der endgültigen Einigung, die heute zustande kam, hatte das amerikanische Unternehmen bereits an anderen Fronten den Forderungen Brüssels nachgegeben. Erstens wurde den Inhaltsanbietern die Möglichkeit eingeräumt, die Spezialdienste von Google ohne Strafe zu verlassen. Mountain View erklärte sich später bereit, die Exklusivitätsklauseln aus seinen Vereinbarungen mit Werbetreibenden über Anzeigensuchdienste zu streichen. Schließlich werden die Beschränkungen für die Nutzung anderer Plattformen in Suchmaschinen-Werbekampagnen aufgehoben.

Die Einhaltung dieser Bedingungen wird von einer unabhängigen Kommission überwacht. 

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