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Deutschland, Verfassungsgericht weist Berufungen gegen EZB-Käufe zurück

Die beiden Rechtsmittel, die als unzulässig und unbegründet eingestuft wurden, betrafen das 2,400 Billionen PSPP-Programm, das von Mario Draghi gestartet wurde, als er an der Spitze der EZB stand

Deutschland, Verfassungsgericht weist Berufungen gegen EZB-Käufe zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Berufungen gegen das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen Ankauf öffentlicher Wertpapiere auf den von der EZB implementierten Sekundärmärkten. Die Angelegenheit betraf das sogenannte 2.400-Billionen-Euro-PSPP-Programm, das Teil der quantitativen Lockerung ist und 2015 von gestartet wurde Mario Draghi, als der derzeitige Premierminister an der Spitze der Europäischen Zentralbank stand.

Die Berufungen waren vom ehemaligen CSU-Politiker Peter Gauweiler und vom Gründer der rechtsextremen deutschen Partei Afd, Bernd Lücke, eingereicht worden. Beides, so die Karlsruher Richter die Beschwerden sind „unzulässig“ und „unbegründet“ denn sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag haben sich nach dem Urteil vom 5. Mai 2020 mit den Beschlüssen des EZB-Rates inhaltlich auseinandergesetzt und „für ausreichend befunden“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.

Im Mai vergangenen Jahres hatte dasselbe Gericht festgestellt, dass die Parlamentarier dazu nicht in der Lage gewesen seien richtig bei der Bundesbank prüfen, die im Auftrag des Eurotowers Anleihen kauft, und hatte angeordnet, dass die Deutsche Bundesbank das Programm stoppen solle, bis Frankfurt neue Gründe vorgelegt habe, die seine Notwendigkeit und Angemessenheit bewiesen hätten.

Im vergangenen Jahr hat die EZB der Berliner Regierung und dem Deutschen Bundestag eine Reihe von Dokumenten vorgelegt, die belegen, dass die Anforderungen des Karlsruher Urteils umgesetzt wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb heute entschieden, dass „die Anträge unbegründet sind, da Bundesregierung und Bundestag die geldpolitischen Entscheidungen der EZB tatsächlich bewertet und thematisiert haben … einschließlich die Frage der Verhältnismäßigkeitschrieb das Gericht in einer Stellungnahme.

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