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Digitalisierungsgutschein: Die neue Hilfe für KMU wird ausgelöst

Der Schalter zur Beantragung der neuen Erleichterungen für KMU ist bis zum 17. Februar um 9 Uhr geöffnet. Es ist ein maximaler Beitrag von 10 Euro pro Unternehmen vorgesehen, um bis zu 50 % der Kosten für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und die technologische Modernisierung zu decken.

Digitalisierungsgutschein: Die neue Hilfe für KMU wird ausgelöst

Am Dienstag, den 30. Januar, können Sie jetzt Digitalisierungsgutscheine anfordern. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss für KMU, der einen maximalen Beitrag von jeweils 10 Euro zur Deckung von bis zu 50 % der Kosten für die Digitalisierung von Unternehmensprozessen und die technologische Modernisierung vorsieht. Der Fonds des Ministeriums für Entwicklung verfügt über eine Gesamtausstattung von 100 Millionen Euro.

WAS FINANZIERT

Der Gutschein kann zum Kauf von Software, Hardware und / oder speziellen Dienstleistungen verwendet werden, die Folgendes ermöglichen:

  • die Unternehmenseffizienz verbessern;
  • Modernisierung der Arbeitsorganisation durch den Einsatz technologischer Instrumente und Formen der Arbeitsflexibilität, einschließlich Telearbeit;
  • E-Commerce-Lösungen entwickeln;
  • Breitband- und Ultrabreitband-Konnektivität oder Internetverbindung über Satellitentechnologie nutzen;
  • Durchführung einer qualifizierten Personalschulung im IKT-Bereich.

WIE MAN DEN ANTRAG EINREICHT

Anträge (mit digitaler Signatur) können von Unternehmen ab dem 10.00. Januar 30, 2018 Uhr, und bis zum 17.00. Februar 9, 2018 Uhr, ausschließlich über die eingereicht werden IT-Verfahren auf der Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung. Für den Zugriff benötigen Sie die National Service Card (komplett mit PIN) sowie eine aktive zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC), die im Unternehmensregister eingetragen ist.

Um technische Unterstützung im Zusammenhang mit dem Zugriff auf das IT-Verfahren und der Erstellung von Anträgen anzufordern, können Sie anGutscheindigitalizzazione.istanzedgiai@mise.gov.it schreiben oder 06-64892998 anrufen.

WIE ES FUNKTIONIERT

Innerhalb von 30 Tagen nach Schließung des Schalters wird das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung eine kumulative Regelung für die Buchung des Gutscheins auf regionaler Basis erlassen, die eine Angabe der Unternehmen und der Höhe des gebuchten Rabatts enthält.

Liegt der Gesamtbetrag der gewährten Digitalisierungsgutscheine bei oder über der geplanten Ausgabenobergrenze (100 Millionen Euro), teilt das Ministerium die Mittel entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen begünstigten Unternehmen auf. Die Reihenfolge, in der die Anträge eingereicht wurden, spielt keine Rolle.

Um Anspruch auf den Gutschein zu haben, muss der Auszahlungsantrag innerhalb von 30 Tagen nach der Zahlung der Ausgaben eingereicht werden. Der Antrag muss grundsätzlich im EDV-Verfahren gestellt werden und unter anderem die Spesenbescheinigungen beifügen.

Nach Durchführung der Prüfungen entscheidet das Ministerium über die Höhe der auszuzahlenden Gutscheine im Verhältnis zu den förderfähigen Ausgabenbescheinigungen.

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