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EU an Italien: Keine Abweichungen beim Investitionsdefizit, Schuldenabbau unzureichend

Laut Brüssel besteht die Gefahr, dass das italienische Stabilitätsgesetz zumindest in seiner aktuellen Fassung nicht den Regeln des Europäischen Stabilitätspakts für 2014 entspricht, insbesondere aufgrund der nicht konformen Entwicklung der Staatsverschuldung „Reduktionsmaßstab“.

EU an Italien: Keine Abweichungen beim Investitionsdefizit, Schuldenabbau unzureichend

Italien wird nicht in der Lage sein, die „Investitionsklausel“ des Europäischen Stabilitätspakts auszunutzen, weil die Staatsverschuldung nicht in zufriedenstellendem Tempo zurückgeht. Dies erklärte die EU-Kommission in der heute veröffentlichten Stellungnahme zum von der italienischen Regierung vorgelegten Haushaltsentwurf für 2014.

Die Klausel sieht vor, dass Länder mit Defiziten unter 3 % des BIP unter bestimmten Bedingungen von der Verpflichtung abweichen können, das Defizit/BIP in Richtung des mittelfristigen Ziels (0,5 %) weiter zu senken und dabei stets unter 3 % zu bleiben, um Investitionen zu tätigen zugunsten des Wachstums, beschränkt auf die Kofinanzierung der Strukturprogramme der Kohäsionsfonds der Gemeinschaft und der Infrastrukturen von europäischem Interesse.

Laut Brüssel besteht die Gefahr, dass das italienische Stabilitätsgesetz zumindest in seiner aktuellen Fassung nicht den Regeln des Europäischen Stabilitätspakts für 2014 entspricht, insbesondere aufgrund der nicht konformen Entwicklung der Staatsverschuldung „Reduktionsmaßstab“. 

Der Entwurf des italienischen Finanzgesetzes „zeigt begrenzte Fortschritte in Bezug auf den strukturellen Teil der vom EU-Rat im Rahmen des Europäischen Semesters angenommenen Haushaltsempfehlungen“, argumentiert die Kommission, die dann „die Behörden auffordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen im Rahmen des nationalen Verfahrens zur Genehmigung des Finanzgesetzes, um sicherzustellen, dass der Haushalt vollständig mit dem Europäischen Stabilitätspakt vereinbar ist, insbesondere um die in der Brüsseler Bewertung festgestellten Risiken anzugehen“.

Die EU-Exekutive stellt abschließend fest, dass „Italien im Jahr 2014 die Investitionsklausel nicht nutzen kann, weil es auf der Grundlage der Herbstprognosen der Kommission nicht die notwendigen Anpassungen vornehmen wird, um seine Schulden/BIP-Quote auf eine ausreichende Reduzierung zu bringen“.

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