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Superbonus: Die Zeit ist zu 110 % abgelaufen, was passiert jetzt?

Für Eigentumswohnungen und Mini-Eigentumswohnungen ist die Zeit abgelaufen, um den 110% Superbonus in Anspruch zu nehmen. Plattformen wurden in den letzten Wochen gestürmt. Hier sind die Regeln, die ab heute gelten

Superbonus: Die Zeit ist zu 110 % abgelaufen, was passiert jetzt?

Es ist keine Zeit mehr. Für Eigentumswohnungen und Mini-Eigentumswohnungen ist es gestern abgelaufen, Freitag 25 November, die von der Regierung im Dekret von Aiuti Quater festgelegte Frist für die Vorlage der Cilas (Bescheinigung über den Beginn der vereidigten Arbeiten) und die Inanspruchnahme der 110% hervorragender Bonus. Für die, die es nicht geschafft haben, ab heute die Steuerabzug sinkt auf 90 %. Den gleichen Prozentsatz erhalten auch Einfamilienhäuser, die bis zum 30. September nicht mindestens 30 % der Arbeiten abgeschlossen haben. Wer es geschafft hat, kann bis zum 110. März 31 2023 % nutzen.

Superbonus 110%: Tausende von Cilas in wenigen Stunden

Ab dem Tag, an dem die von der Aid Quater Dekret das Rennen hat begonnen. In zwei Wochen gewesen Zehntausende Bewerbungen eingereicht. Wie der Corriere berichtete, wurden in Padua vom 11. November bis 25. November 1010 Cilas von insgesamt 2020 Praxen vom Beginn des Superbonus bis Mai 4000 präsentiert. Einer von vier. In Kampanien und Kalabrien befinden sich die regionalen Plattformen, die dem Superbonus gewidmet sind gehen durchzudrehen für zu viele Zugriffe und Dutzende von Ämtern waren nicht in der Lage, die Menge der eingegangenen Akten zu bewältigen. Kurz gesagt, es war eine Albtraumwoche für Eigentumswohnungen und Insider.

Superbonus: was passiert jetzt?

Wer die Cilas bis zum 25. November nicht vorgelegt hat und dies in den nächsten Tagen tun wird, kann noch den 110%-Satz auf die bis zum 31. Dezember 2022 angefallenen Ausgaben in Anspruch nehmen. Ab dem 1. Januar 2023 für Eigentumswohnungen, Gebäude bestehend aus 2 bis 4 Einheiten, die Rate von Superbonus sinkt auf 90 % für seit diesem Zeitpunkt entstandene Kosten.

Für Einzelhäuser stattdessen bleibt der Abzug bis zum 110. März 31 bei 2023 %, sofern bis zum 30. September 2022 mindestens 30 % der Arbeiten abgeschlossen sind.

Eine weitere Änderung betrifft i einzelne Hauseigentümer dass ab dem 2023. Januar 90 nur unter zwei Bedingungen auf den 15% Superbonus zugegriffen werden kann: Die für den Superbonus zugelassenen Arbeiten können nur am ersten Haus durchgeführt werden und die Antragsteller müssen ein Einkommen von weniger als XNUMX Euro pro Jahr haben, eine Zahl, die auf der Grundlage des Familienverhältnisses erhoben wird.

Diese Regeln gelten nicht für beschädigte Gebäude Erdbebenschäden. Tatsächlich wird in den vom Wiederaufbau betroffenen Gebieten die Möglichkeit, den Superbonus zu 110 % zu nutzen, bis zum 31. Dezember 2025 sowohl für Eigentumswohnungen als auch für Villen bestätigt. 

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