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Sizilien verliert 380 Millionen EU-Gelder: zu viele Unregelmäßigkeiten

Ein neuer Rückschlag für Italien, das Berufung eingelegt und verloren hatte. Die Kommission stellte zahlreiche Verstöße fest

Sizilien verliert 380 Millionen EU-Gelder: zu viele Unregelmäßigkeiten

Im Jahr 2000 hatte die EU-Kommission das Operationelle Programm für die Region Sizilien (Por Sicilia) genehmigt, das in das Gemeinschaftliche Förderkonzept für gemeinschaftliche Strukturinterventionen in den von Ziel Nr. 1 betroffenen Regionen integriert ist. 1,209 in Italien. Vorgesehen war ein Beitrag der Strukturfonds in Höhe von 846,5 Milliarden 2005 Millionen. Seit XNUMX hat die Kommission verschiedene Prüfungen der von den zuständigen Behörden der Por Sicilia eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme durchgeführt und schwerwiegende Mängel bei der Verwaltung und Kontrolle der finanziellen Intervention sowie verschiedene Unregelmäßigkeiten bei verschiedenen Vorgängen festgestellt (einige davon wurden von der Betrugsbekämpfungsstelle der EU, Olaf)

Der EU-Gerichtshof hat Italiens Berufung zurückgewiesen, die Kürzung europäischer Mittel für Sizilien zu vermeiden, weil es „zu viele Mängel in der Verwaltung und Kontrolle“ gebe. Dies ist die heute bekannt gegebene Entscheidung. Die Mittel wurden um 379,7 Mio. € gekürzt.

Insbesondere, so berichtet radiocor, seien Unregelmäßigkeiten festgestellt worden, wie Transaktionen im Zusammenhang mit Projekten, die nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen eingereicht wurden; Personalkosten, die nicht mit der tatsächlich für Projekte aufgewendeten Zeit zusammenhängen; externe Berater ohne die erforderliche Qualifikation; unzureichende Spesenbelege; Ausgaben, die nicht mit den Projekten zusammenhängen; Ausführung der Aktivitäten nicht im Einklang mit der Beschreibung der Projekte; Verstoß gegen Beschaffungs- und Auswahlverfahren für Lehrkräfte, Sachverständige und Lieferanten. Dadurch seien die Mittel um 379,730 Millionen Euro gekürzt worden. Im Dezember 2015 war die Kommission der Ansicht, dass aufgrund der festgestellten individuellen und systembedingten Unregelmäßigkeiten der Finanzbeitrag für die betreffende Intervention um einen Gesamtbetrag in Höhe von 379 Millionen gekürzt werden musste, davon 730 Millionen Euro Sozialfonds)

Daher die Berufung des italienischen Staates an den EU-Gerichtshof mit dem Nichtigkeitsantrag aus sachlichen Gründen (wie falsche Darstellung des Sachverhalts und angeblicher Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) und teilweise aus formalen Gründen (fehlende Begründung).

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