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Steuerfristen November 2015: Mehrwertsteuer, Irpef, Irap, Equitalia Raten und freiwillige Offenlegung

In diesem Monat gibt es viele Steuerfristen zu beachten: Auch die vierte Rate der Rai-Gebühr und Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung stehen auf der Tagesordnung.

Steuerfristen November 2015: Mehrwertsteuer, Irpef, Irap, Equitalia Raten und freiwillige Offenlegung

Von der monatlichen bis zur vierteljährlichen Mehrwertsteuer, von der Rai-Lizenzgebühr bis zum Zusatzmodell 730, das Durchlaufen von Anfragen für neue Equitalia-Raten. Der November-Steuerkalender ist voller Termine und das bedeutendste Datum ist wahrscheinlich der 30., der letzte Tag, um sich an die Selbstanzeige zu halten und die zweite oder einzige Rate von Irpef, Irap und Ires zu zahlen. Aber fangen wir von vorne an und sehen, welche die wichtigsten Fristen sind, die auf der Agenda stehen sollten:

STEUERFRISTEN 2. NOVEMBER 2015

– VIERTELJÄHRLICHE MWST-RÜCKERSTATTUNG: EINREICHUNG DER MWST. TR

Was? Vorlage des Erstattungsantrags oder Verwendung des vierteljährlichen MwSt.-Guthabens als Ausgleich (MwSt.-TR-Formular).
Wer? Umsatzsteuerpflichtige, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, unterjährig Erstattungen zu verlangen (oder die im ersten, zweiten oder dritten Quartal des Besteuerungszeitraums einen abzugsfähigen Steuerüberschuss von mehr als 2.582,28 Euro erzielt haben). 
Wie? Ausschließlich elektronisch, direkt oder über autorisierte Vermittler, unter Verwendung des auf der Website der Agentur der Einnahmen verfügbaren Formulars.

– RAI-GEBÜHR: VIERTE RATE

Was?
Zahlung der vierten Quartalsrate des Radio- und Fernsehbeitrags.
Wer? Inhaber von Radio- oder Fernsehabonnements, wenn Sie sich für einen Zahlungsaufschub entschieden haben.
Wie? Bei Postagenturen mit speziellem Postgirokontobeleg (ausgestellt auf die Agentur der Einnahmen – Turin Office 1 SAT – TV Subscription Desk – 10121 – Turin) oder in einer Trafik.

STEUERFRISTEN 10. NOVEMBER 2015

– AUSLIEFERUNG DES ERGÄNZUNGSFORMULARS 730 

Was?
Zustellung des Zusatzmodells 730 und der Liquidationsrechnung an den Arbeitnehmer oder Rentner. Mitteilung des endgültigen Ergebnisses der Rückgabe an den Abzugspflichtigen. Elektronische Übermittlung der Daten 730/2015 und ergänzender 730-4-Modelle an die Agentur der Einnahmen.
Wer? Caf und qualifizierte Fachleute.
Wie? Direkte Zustellung an den Arbeitnehmer oder Rentner und Mitteilung an den Ersatz des Endergebnisses der Erklärung. 

STEUERFRISTEN 16. NOVEMBER 2015

– MwSt
Es gibt zwei Fristen und Kategorien von beteiligten Steuerzahlern:

Was? Mehrwertsteuerzahlung für Oktober 2015.
Wer? Mehrwertsteuerzahler, die die Steuer monatlich entrichten.
Wie? Mittels des F24-Formulars unter Angabe des Steuercodes 6010 im Steuerteil.

Was? Mehrwertsteuerzahlung für das dritte Quartal 2015 (Juli, August und September).
Wer? Mehrwertsteuerzahler, die die Steuer vierteljährlich zahlen.
Wie? Mittels des F24-Formulars unter Angabe des Steuercodes 6033 im Steuerteil.

– IRPEF

Was?
– Zahlung von Quellensteuern als Vorauszahlung auf Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit (und ähnliches), die im Vormonat gezahlt wurden.
Wer? – Einbehaltungsstellen.
Wie? – F24-Modell mit telematischen Verfahren für Inhaber von USt-IdNr., F24-Modell bei Banken, Postagenturen, Inkassobüros oder mit telematischen Verfahren für Nicht-MwSt.-IdNr.-Inhaber.

– REUE

Was?
Regularisierung der bis zum 16. Oktober 2015 nicht (oder unzureichend) gezahlten Steuern und Quellensteuern, mit Erhöhung der gesetzlichen Zinsen und Reduzierung der Geldbuße auf 3 %.
Wer? Bis zum 16. Oktober müssen alle Steuerzahler Steuern und Abgaben entrichten. 
Wie? F24-Modell mit telematischen Verfahren für Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, F24-Modell bei Banken, Postagenturen, Inkassobüros oder mit telematischen Verfahren für Inhaber von Nicht-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. 

STEUERFRISTEN 21. NOVEMBER 2015

– ANTRAG AUF RATENZAHLUNG AN EQUITALIA

Was?
Letzter Tag, um Equitalia a Antrag auf Stundung unbezahlter Beträge.
Wer? Steuerzahler, die zwischen dem 22. Oktober 2013 und dem 21. Oktober 2015 aus dem Ratenplan von Equitalia-Dateien ausgelaufen sind.
Wie? Die Formulare sind am Schalter oder auf der Equitalia-Website erhältlich.

STEUERFRISTEN 25. NOVEMBER 2015

– INTRASTAT

Was?
Vorlage von zusammenfassenden Listen (Intrastat) der im Oktober durchgeführten innergemeinschaftlichen Verkäufe und/oder Käufe von Waren sowie die Erbringung innergemeinschaftlicher Dienstleistungen.
Wer? Innergemeinschaftliche Betreiber mit monatlicher Verpflichtung.
Wie? Elektronisch an die Zollagentur über den EDI (Electronic Data Interchange) Zolltelematikdienst oder erneut durch elektronische Übermittlung an die Einnahmenagentur.

STEUERFRISTEN 30. NOVEMBER 2015

– IRPEF

Was?
Zweite oder einmalige Vorauszahlung für die Steuerperiode 2015.
Wer? Natürliche Personen, die verpflichtet sind, die Zahlungen zu leisten, die sich aus den Steuererklärungen, den IRAP-Erklärungen und der einheitlichen Jahreserklärung (UNICO PF oder Modell 730) ergeben.
Wie? F24-Modell mit telematischen Verfahren für Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, F24-Modell bei Banken, Postagenturen, Inkassounternehmen oder mit telematischen Verfahren für Nicht-Umsatzsteuer-Identifikations-Inhaber (Steuerkennzeichen 4034).

– IRAP

Was?
Zweite oder einmalige Vorauszahlung für die Steuerperiode 2015.
Wer? Natürliche Personen, die verpflichtet sind, die Zahlungen zu leisten, die sich aus den Steuererklärungen, den IRAP-Erklärungen und der einheitlichen Jahreserklärung (UNICO PF oder Modell 730) ergeben.
Wie? Modell F24 mit Telematikverfahren (Tributcode 3813).

– IRES

Was?
Zweite oder einmalige Vorauszahlung für die Steuerperiode 2015.
Wer? Ires-Subjekte mit einem Steuerzeitraum, der mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, das erforderlich ist, um die Zahlungen zu leisten, die sich aus den Steuererklärungen, den Irap-bezogenen und der einheitlichen Jahreserklärung ergeben.
Wie? Modell F24 mit Telematikverfahren (Tributcode 2002).

- FREIWILLIGE OFFENLEGUNG

Was?
Die Einreichung des Antrags auf Beitritt zur Selbstanzeige (die ursprünglichen Bedingungen wurden von der Regierung verlängert).
Wer? Steuerpflichtige, die illegal Kapital exportiert haben und nun das Verfahren der freiwilligen Zusammenarbeit nutzen wollen. 
Wie? Ausschließlich elektronisch, direkt oder über einen autorisierten Vermittler.

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