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Ryanair im Fadenkreuz von Inps und Inail: Sie hat die Beiträge bearbeitet

Die irische Fluggesellschaft wurde wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 9 Millionen Euro angeklagt, berechnet auf der Grundlage von Ermittlungen, die sich nur auf das Jahr 2014 bezogen – ähnliche Präzedenzfälle geben Ryanair jedoch Recht.

Ryanair im Fadenkreuz von Inps und Inail: Sie hat die Beiträge bearbeitet

Mehr Ärger für Ryanair in Italien. Nach Bußgeld vom Kartellamt erhalten Aufgrund der (als falsch erachteten) Änderungen der Regeln für die Beförderung von großem Handgepäck kam es zum Fall einer Steuerhinterziehung von mehr als 9 Millionen Euro, die in diesem Fall von INPS und Inail gegen die irische Billigfluggesellschaft angefochten wurde. Die Beurteilung betrifft Mitarbeiter des irischen Unternehmens sondern basiert auf den italienischen Flughäfen Orio al Serio (Bergamo), Bari, Pisa, Ciampino, Malpensa und anderen Flughäfen, auf denen Ryanair tätig ist. Nach den Erkenntnissen der Inspektoren – heißt es in einer Mitteilung – habe das Unternehmen auch durch den illegalen Einsatz von Arbeitskräften Dritter gegen die Gesetzgebung zu Sozialversicherungs- und Versicherungsangelegenheiten verstoßen. Die Bewertung betrifft vorerst nur das Jahr 2014, wird aber auch für die Folgejahre fortgeführt. Insbesondere habe Ryanair im Jahr 2014 nach Angaben der beiden Sozialversicherungsträger „die Dienste von rund 600 Mitarbeitern aus sechs Unternehmen in Anspruch genommen“. als Luftverkehrsunternehmen registriert sein, ohne über die erforderlichen Voraussetzungen zu verfügen, was einen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften über die korrekte Aufteilung der steuerpflichtigen Beiträge im Zusammenhang mit der Flugkostenpauschale, über die geschuldeten und nicht an den INPS-Schatzfonds gezahlten Beträge und die geschuldeten Beträge für die zusätzlichen Monatsgehälter darstellt.

Es ist nicht das erste Mal, dass die von O'Leary geführte Fluggesellschaft – zur Nummer eins in Italien für die Personenbeförderung werden – wird Kontrollen und Sanktionen für die Behandlung unterzogen, die Arbeitnehmern vorbehalten ist, die sehr oft dem irischen Recht unterliegen (sehr kostengünstig), obwohl sie dauerhaft in anderen EU-Ländern arbeiten. Aber bis jetzt hat Ryanair, angesichts der Ermittlungen in Höhe von maximal einer Million Dollar, von den Gerichten zumindest in einigen Fällen bereits Recht behalten.

So gewann das Unternehmen 2017 einen Rechtsstreit gegen Frankreich, in dem eine Entschädigung in Höhe von 15 Millionen Euro gefordert wurde: Dabei ging es um das Personal des Flughafens Marseille, dessen Beiträge in Dublin gezahlt wurden.

Im Jahr 2016 hatte sich das Unternehmen jedoch vor dem Gericht in Bergamo durchgesetzt und die Pflicht zur Zahlung von 9 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträgen aufgehoben. Die Richter hatten die „Verlagerung“ der Zahlungen nach Irland für richtig gehalten. Wird es dieses Mal wieder so sein?

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