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Equitalia-Ordner verschrotten: Anleitung für „Phase 2“

Das Inkassobüro verschickt tausende Mitteilungen an Steuerzahler, die sich dem Verfahren zur Abschaffung von Steuerrechnungen angeschlossen haben - Hier erfahren Sie, was sie enthalten und wie sie bezahlen.

Phase zwei der Verschrottung der Equitalia-Ordner beginnt. Die Erhebungsstelle, die ab dem XNUMX. Juli in die Agentur der Einnahmen eingegliedert wird, sendet die Mitteilungen, mit denen sie antwortet, an die Tausenden von Steuerzahlern, die sich dem angeschlossen haben Verschrottungsverfahren der Steuergesetze (die sogenannte "erleichterte Definition"), die im November 2016 begonnen und am 21. April letzten Jahres abgeschlossen wurde.

Die Briefe kommen per Einschreiben oder per pec an diejenigen, die die zertifizierte E-Mail-Adresse angegeben haben, als sie die Verschrottung der Equitalia-Ordner angefordert haben. Um den Steuerzahlern zu helfen und Fehler zu minimieren, hat das Unternehmen auf seiner Website eine Informationsseite veröffentlicht, die auch einige Neuigkeiten enthält.

„MITTEILUNG DER FÄLLIGEN BETRAEGE“

Dies ist der Wortlaut der Mitteilung, mit der Equitalia den Steuerzahlern erklärt, ob ihre Anträge auf Streichung von Steuerbescheiden angenommen oder abgelehnt wurden. Der Text gibt auch alle Schulden an, die gesetzlich nicht zum Verschrottungsverfahren zugelassen sind, die zu zahlenden Beträge und das Datum, bis zu dem die Zahlung zu leisten ist.

Die Mitteilung enthält auch das Formular zur Belastung des Girokontos oder die Einzahlungsscheine in variabler Anzahl je nach der vom Steuerzahler gewählten Methode (von einer bis maximal 5 Raten) beim Ausfüllen des Antragsformulars. Ab dem 16. Juni wird eine Kopie dieser Mitteilungen auch im reservierten Bereich der Equitalia-Website verfügbar sein.

Das Unternehmen hat 5 Mitteilungen für verschiedene Arten von Fällen vorbereitet:

1) AT – Vollständige Annahme der Anfrage. Es betrifft diejenigen, die einen Betrag für Schulden zu zahlen haben, die getilgt werden können, und stattdessen nichts für Schulden zu zahlen haben, die nicht getilgt werden können.

2) AP – Teilabnahme. Es betrifft diejenigen Steuerzahler, die Beträge für streichbare Schulden, aber auch für nicht streichbare Schulden zu zahlen haben.

3) ANZEIGE. Für diejenigen, die weder für tilgungsfähige noch für nicht tilgungsfähige Schulden etwas zahlen müssen.

4) AXT. Für Steuerzahler, die tilgungsfähige Schulden haben, auf die sie nichts zahlen müssen, aber auch eine zu begleichende Restschuld für nicht kündbare Schulden.

5) R.I. Es handelt sich um Verschrottungsanträge, die abgelehnt werden, da die in der Beitrittserklärung angegebenen Forderungen nicht verschrottet werden können und daher der Betrag ohne Abzüge zu zahlen ist.

ZUSAMMENFASSENDER PROSPEKT

Jede Mitteilung enthält einen Prospekt mit einer Reihe von Informationen:

– die Liste der Steuerbescheide und die detaillierte Angabe der gesamten Restschuld (sowohl verschrottungsfähig als auch von der Verschrottung ausgeschlossen);

– die der Verschrottung unterliegende Restschuld;

– der für die Abschaffung des Steuerbescheids zu zahlende Betrag;

– die von der Verschrottung ausgeschlossene Restschuld (in diesem Fall erfolgt eine weitere Angabe in der Mitteilung mit der Liste der „nicht definierbaren Ladungen“ und den Ausschlussgründen).

WIE MAN BEZAHLT

Die Zahlung kann auf verschiedene Arten erfolgen:

– bei Ihrer Bank;

– an Geldautomaten von Kreditinstituten, die sich den CBILL-Zahlungsdiensten angeschlossen haben;

– über Internet-Banking;

– per Lastschrift vom Girokonto (der Antrag auf Aktivierung des Dienstes muss mindestens 20 Tage vor Ablauf der Ratenzahlungsfrist bei der Bank des Kontoinhabers vorliegen: Beispielsweise muss für die Ratenzahlungsfrist am 31. Juli 2017 die Dienstleistung innerhalb von „Juli 11);

– bei Postämtern;

– in Trafiken, die der ITB angehören;

– durch die Sisal- und Lottomatica-Schaltungen;

- auf dem Equitalia-Portal und die Equiclick-App;

– über die PagoPa-Plattform;

– direkt an den Equitalia-Schaltern.

ACHTUNG VOR ZAHLUNGEN

Mit Zahlung der ersten Rate der Verschrottung der Equitalia-Ordner werden alle bisherigen Ratenzahlungspläne von Rechts wegen aufgehoben. Im Falle einer fehlgeschlagenen, unzureichenden oder verspäteten Zahlung der ersten (oder einzigen) Rate, auch beschränkt auf die in der Mitteilung enthaltenen Lasten, die Sie nicht zahlen möchten, hat die Verschrottung keine Wirkung und es ist nicht möglich, neue Raten zu erhalten ausgenommen Prospekte und Mitteilungen, die weniger als 60 Tage nach Vorlage der Beitrittserklärung zugestellt werden.

Andererseits können die Ratenzahlungen, die am Tag der Einreichung des Antrags auf erleichterte Abwicklung und in Übereinstimmung mit den vorherigen Zahlungen in Kraft waren, wieder aufgenommen werden. Bei nicht erfolgter, nicht ausreichender oder verspäteter Zahlung der auf die erste Rate folgenden Raten ist eine Fortsetzung der vorangegangenen Raten nicht mehr möglich, da die Zahlung der ersten Rate bereits widerrufen wurde.

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