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Wahlbewilligungen: So funktionieren sie

Beschäftigte, die öffentliche Aufgaben in Wahllokalen wahrnehmen, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – Keine Entschädigung für Listenvertreter

Wahlbewilligungen: So funktionieren sie

Am Sonntag, 26. Mai, finden nicht nur Beratungen zur Wahl statt Europäisches Parlament sondern auch über 3000 Gemeinderäte zu erneuern.

Im Piemont wird es eine echte geben Wahltag: Zusätzlich zu den Europawahlen finden in vielen Städten Regional- und Kommunalwahlen statt, darunter die Hauptstädte Vercelli, Biella und Verbania.

Neben den Bürgerinnen und Bürgern, die wählen, werden an diesem Wahlgang daher Zehntausende Bürgerinnen und Bürger auch als Präsidenten, Stimmenzähler und Listenvertreter in den Wahllokalen mitwirken.

In diesem Zusammenhang lohnt es sich, an die geltende Gesetzgebung zu erinnern bezahlter Urlaub zugunsten von Arbeitnehmern, die öffentliche Funktionen in Wahllokalen ausüben, da sie das Recht haben, für den gesamten Zeitraum, der der Dauer des Betriebs entspricht, in der Regel von Samstag bis Montag, aber auch den Dienstag außer Kraft zu setzen, wenn es sich um mehrere Abstimmungen handelt Wahlen.

Im nächsten Wahlgang wird in vielen Wahllokalen voraussichtlich auch am Dienstag weitergestimmt, da nach Abschluss der Auszählung der Stimmzettel für die Europawahl am Sonntagabend der Nachbetrieb für die anderen Regional- und/oder Kommunalwahlen erfolgt die Wahlen beginnen am Montag nach 14 Uhr, natürlich um anstrengende „Marathons“ zu vermeiden.

An Werktagen, montags und möglicherweise dienstags, aber auch samstags und sonntags, wenn der Arbeitnehmer mehrwöchig im Dienst gewesen wäre, hat er das Recht, von der gleichen wirtschaftlichen und regulatorischen Behandlung zu profitieren, die an den Tagen fällig gewesen wäre Ereignis effektiver Arbeitstätigkeit.

Feiertage, wie Sonntage, oder arbeitsfreie Tage, wie Samstage, bei Arbeitszeiten von Montag bis Freitag, sind mit der gleichen Anzahl von Anteilen des normalen Entgelts oder alternativ mit einer Ausgleichsruhe zu vergüten , die sogenannte „Wahlferienzusätzlich.

Außerdem ist neben dem normalen Tageslohn keine Erhöhung fällig, da der Arbeitnehmer für die im Wahllokal geleistete Arbeit auch die gesetzlich festgelegte Vergütung erhält, wenn er Präsident, Sekretär oder Stimmenzähler ist.

Die vorgenannte Vergütung ist jedoch nicht fällig Vertreter auflisten und ihre Stellvertreter, auch wenn sie glauben, im Rahmen ihrer Tätigkeit in den vertretenen Fraktionen besondere Anerkennung zu erfahren.

Heute ist das Amt des Listenvertreters und seines Stellvertreters, der seine Funktionen nur bei zeitweiliger Abwesenheit des effektiven Vertreters ausübt, tatsächlich eine Gelegenheit geworden, sich angesichts der Verbreitung von Wählerlisten über drei Tage zusätzliches Gehalt zu freuen Urlaub für ein großes Publikum von Freunde, Nachbarn und Kunden: Jede in einem Wahllokal anwesende Liste, auch wenn sie nur eine Randgruppe ist, kann durch zwei ihrer Treuhänder, den ständigen und den stellvertretenden, vertreten werden, sofern es sich um öffentliche oder private Bedienstete handelt und die Tage des bezahlten Wahlurlaubs vom Arbeitgeber bezahlt werden Arbeiten.

Anders wäre es nicht zu erklärenArbeitsversäumnis für Wahlberechtigungen von Listenvertretern, die in den Wahlgängen sowohl bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst als auch in der Industrie sehr hohe Niveaus erreichen.

Ein Phänomen, das in der Industrie heute teilweise durch die negative Wirtschaftslage gemildert werden kann: Die Regelungen, die das Recht des Arbeitnehmers auf Arbeitsverweigerung für die Zeit der Wahloperationen vorsehen, und die entsprechende wirtschaftliche Behandlung setzen nämlich voraus, dass die Arbeitsverhältnis besteht und die Arbeit ausgeführt werden muss.

Diese Bedingung tritt jedoch nicht ein, wenn bereits eine Arbeitsunterbrechung nach den üblichen gewerkschaftlichen Verfahren unter Einschaltung der Sozialkasse, die auch Wahltage umfasst, geplant und vorab mitgeteilt wurde.

In diesem Fall ist das Unternehmen nicht zur Zahlung verpflichtet jeder Betrag für arbeitsfreie Tage und Feiertage oder für solche, an denen gearbeitet worden wäre, während der Arbeitnehmer für den Zeitraum im Zusammenhang mit Wahlvorgängen in jedem Fall Anspruch auf eine Lohnintegrationsbehandlung hat, da das INPS die am Sitz ausgeübte Tätigkeit nicht gleichstellt.

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