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Renten: 100 bis 2021, dann 41 Beitragsjahre

Das Rentenpaket, das nächste Woche von der Kammer geprüft wird, wurde noch einmal überarbeitet: Im Zweijahreszeitraum 2022–2023 soll es auf 41 Beitragsjahre übergehen – Frauenoption und Sozialbiene nur um ein Jahr verlängert – mobil Fenster bestätigt.

Renten: 100 bis 2021, dann 41 Beitragsjahre

Weitere Neuigkeiten an der Rentenfront. Das Paket, das als Ergänzung zum Haushaltsmanöver hinzugefügt werden soll, ist noch nicht abgeschlossen geworden in den letzten Wochen ist nun fertig und hat in den letzten Stunden einige Neuigkeiten verzeichnet: Die wichtigste ist, dass die 100-Quote nur in einer vorläufigen Version für drei Jahre bis 2021 gelten wird, danach werden wir ab 2022 auf 41 Jahre übergehen Beiträge für alle. Die Quote 100 soll somit im April 2019 starten und die Möglichkeit bieten, mit 62 Jahren und 38 Beitragsjahren in Rente zu gehen. 2022-2023, also in den hypothetischen letzten zwei Jahren dieser Legislaturperiode, wird es keine Altersvorgabe mehr geben, sondern nur noch die beitragspflichtige. Ein nicht zufälliger Zeitpunkt, da über 65 % der neuen Rentner dann einen gemischten Berechnungsbetrag mit einer Prävalenz von Beiträgen haben werden und der Koeffizient einer möglichen Transformation bei 62 benachteiligender sein wird. Aus diesem Grund ist das System so konzipiert, dass es „natürlich“ von vorzeitigen Massenabhebungen abhält.

Zu den im Paket vorgesehenen Maßnahmen gehört auch die Verlängerung der sogenannten „Frauenoption“ um ein Jahr und nicht mehr um drei, sowie für die Ape sociale, allerdings mit der Zusage einer möglichen Verlängerung im nächstes Haushaltsgesetz, das für 2020. Die Frauenoption sieht die Möglichkeit vor, mit 57-58 Jahren und 35 Beitragsjahren auszugehen, jedoch mit dem Scheck, der auf der Grundlage der Beitragsmethode neu berechnet wird. Strukturell bestätigt stattdessen die Nichtanpassung an die Lebenserwartung von vorzeitigen Ausstiegsanforderungen mit 41 Jahren und 10 Monaten für Frauen und 42 Jahren und 10 Monaten für Männer. Ab dem kommenden Jahr gilt nur noch die Altersgrenze von 67 Jahren, eine Vorgabe, die bis 2023 bestehen bleiben soll, wenn sich die aktuellen Istat-Schätzungen zur Lebenserwartung bestätigen, die in den nächsten drei Jahren eine Trendwende und damit einen Rückgang und nicht mehr vorhersagen eine Erhöhung der Lebenserwartung.

Bestätigt werden auch mobile Fenster (3 Monate im privaten Sektor, 3+3 im öffentlichen Sektor) und das Verbot der Kumulation von Renten mit Arbeitseinkommen für maximal fünf Jahre über die Grenze von 5 Euro pro Jahr hinaus; Laufzeit, die bei Pensionierungen nach 62 Jahren bis auf null mit 67 Jahren abnimmt. Der Der Text wird zwischen Montag und Dienstag im Haus eintreffen (mit einem fast sicheren Rückgriff auf Vertrauen): Die Bestimmung umfasst auch ein Familienpaket und die mit der Senkung der Inail-Tarife für 600 Millionen vorgesehene Mini-Kürzung des Beitragskeils. Auch die Verschärfung der Abzugsfähigkeit der IMU auf Lagerhäuser ist so gut wie sicher. Um dies innerhalb der vorgesehenen Fristen für die „Quote 100“ und das Grundeinkommen zu ermöglichen, bleibt die mögliche Backup-Lösung alternativ die bereits im Post-Manöver-Dekret-Gesetz hypothetisierte.

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