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Harte Arbeit und Ruhestand, XNUMX. März ist die Frist für Leistungen

Die auf der INPS-Website streng aufgelisteten Kategorien haben noch ein paar Wochen Zeit, um in den Vorruhestand zu gelangen: Pro 10 erarbeiteten Arbeitsjahren wird ein Arbeitsjahr abgezogen – Der Antrag kann auch von Arbeitnehmern in der privaten und öffentlichen Arbeitnehmerverwaltung gestellt werden.

Harte Arbeit und Ruhestand, XNUMX. März ist die Frist für Leistungen

Es kommt als nächstes 1. März die Frist, innerhalb derer Anträge auf Rentenleistungen für Leistungsleistende gestellt werden müssen anstrengende Arbeit. Nach den Fornero-Reformen umfasst diese Kategorie beispielsweise Arbeiten in Tunneln, Steinbrüchen oder Minen, solche, die von Tauchern durchgeführt werden, solche, die bei hohen Temperaturen oder in geschlossenen Räumen durchgeführt werden, oder auch Arbeiten, die die Verarbeitung von Hohlglas oder Asbest betreffen (die detaillierten Liste auf der INPS-Website).

Die genannten Kategorien haben bei fristgerechter und gesetzeskonformer Einreichung des Antrags Anspruch auf eine vorzeitige Rente: von 1 bis 4 Jahren, basierend auf den in diesen Kategorien geleisteten Arbeitsjahren, d. h. Pro 1 Arbeitsjahren wird 10 Arbeitsjahr abgezogenDen Antrag können auch Arbeitnehmer der privaten und öffentlichen Arbeitnehmerverwaltung stellen, die diese Tätigkeiten ausgeübt haben und durch die Ansammlung der in einer der Sonderverwaltungen der Selbstständigen gezahlten Beiträge den Anspruch auf eine Altersrente erlangen.  

Für Mitarbeiter der Privatverwaltung müssen die Anträge und die entsprechenden Unterlagen der zuständigen Gebietsstruktur des Instituts vorgelegt werden. Stattdessen müssen Fragen von Mitgliedern der öffentlichen Angestelltenverwaltung gestellt werden erfolgt ausschließlich elektronisch, über einen der folgenden Kanäle: das INPS-Portal, das Integriertes Contact Center (unter 803164 für kostenlose Anrufe von Festnetznummern oder unter 06164164 für Anrufe von Mobiltelefonen zu Lasten des Benutzers) eipauf den Thron gesetzt.

Für diejenigen, die sich bis zum 1. März 2015 bewerben, ohne die vorgeschriebenen Anforderungen noch erfüllt zu haben, aber vorausgesetzt, dass diese bis zum 31. Dezember 2015 angesammelt werden könnenDas Institut wird bis zum 30. Oktober 2015 die Annahme des Antrags unter Vorbehalt mitteilen. Die Wirksamkeit der Abnahmeregelung steht unter dem Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2015.

Für Rentenzahlungen an Arbeitnehmer, die die Leistung beziehen der erste Wirksamkeitstermin steht fest:
– nach 12 Monaten ab dem Datum der Entstehung der Anforderungen für diejenigen, die die Rentenbehandlung auf Kosten einer der Geschäftsführungen in Anspruch nehmen; 
– nach Ablauf von 18 Monaten nach Erfüllung der Anforderungen für Arbeitnehmer, die eine Rentenbehandlung im Rahmen der Sonderverwaltung für Selbstständige in Anspruch nehmen.

Die Einreichung des Antrags nach Ablauf der Frist am 1. März des Jahres, in dem der Bedarf entsteht, führt bei positiver Prüfung des Bedarfs zu einer Verschiebung des Inkrafttretens der Vorruhestandsbehandlung. 

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