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INPS, Defizit von 2,2 Milliarden für die Renten des Klerusfonds

Der Wohlfahrtsfonds für Geistliche und nichtkatholische Geistliche hat 14 knapp 2014 Renten ausgezahlt, ist aber trotz korrekter Mitglieder-Rentner-Relation ständig defizitär: Die gezahlten Leistungen sind dreimal so hoch wie die gezahlten Beiträge.

INPS, Defizit von 2,2 Milliarden für die Renten des Klerusfonds

INPS hat heute das Informationsblatt zu den Renten der Mitglieder des Klerusfonds veröffentlicht, das zeigt, dass das Management ständig im Defizit ist: Das Verhältnis Mitglieder/Rentner liegt zwar immer deutlich über Eins (1,45 im Jahr 2015), ist aber immer noch zu hoch Ungleichgewicht zwischen gezahlten Beiträgen und erbrachten Leistungen (im Jahr 2015 betrug das Beitrags-/Leistungsverhältnis 1 zu 3).

Die Versorgungskasse für Geistliche und Geistliche anderer als der katholischen Konfessionen war gegründet als einheitlicher Fonds mit Gesetz Nr. 22 vom 1973. Dezember 903. In der Vergangenheit hat das Gesetz vom 5. Juli 1961 n. 579 regelte die Invaliditäts- und Altersversicherung des Klerus und das Gesetz Nr. 5 vom 1961. Juli 580 regelte die Invaliditäts- und Altersversicherung der Geistlichen anderer Konfessionen als der katholischen. Mit der Vereinigung der beiden Sozialversicherungskassen wurde auch die Hinterbliebenenrente zu Lasten der Kasse eingerichtet, für die die Geistliche Sozialversicherung die Altersrente, die Invaliditätsrente und die Hinterbliebenenrente zugunsten der auszahlt Mitglieder.

Le Die vom Fonds ausgezahlten Renten betragen 13.788 (Endgültige Zahl 2014) und das Management ist seit einigen Jahren defizitär, wenn man das negative jährliche Wirtschaftsergebnis von 56 bis 115 Millionen Euro im Zeitraum 2002-2015 und ein Kapitaldefizit von über 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2015 berücksichtigt.

Das INPS hat auch auf einige Besonderheiten dieses Sektors hingewiesen:

– Der Fonds war von der Rentenreform Monti-Fornero nicht betroffen.

– Die Beiträge sind nicht prozentual vom Gehalt oder Einkommen abhängig, sondern in fester Höhe fällig.

– Das Rentenberechnungssystem ist weder entgeltlich noch beitragsabhängig und/oder gemischt, sondern mit Leistungen, die in einer festen Summe definiert sind.

– Der Fonds sieht für alle von ihm ausbezahlten Renten einen Mindestbetrag vor, der der Mindestbehandlung der allgemeinen Pflichtversicherung entspricht (502,39 € im Jahr 2015).

– Etwa 72 % der fast 14 Rentner in der Kasse sind Inhaber anderer Renten unterschiedlicher Verwaltungen, deren Durchschnittswert bei 1000 Euro brutto pro Monat liegt.

Aus einer hypothetischen Neuberechnung der Rentenbeiträge geht hervor, dass - von den Renten im Sektor ab 1999 - mehr als 60 % der Renten würden um mehr als 50 % gekürzt und dass es keine Probanden gibt, die bei der Neuberechnung der Beiträge einen Vorteil hätten. 

Die vollständige Akte der Pensionskasse für Geistliche und Religionsdiener anderer als der katholischen Konfession ist auf der Website www.inps.it unter der Rubrik „Inps offene Türen“ zusammen mit allen anderen bereits veröffentlichten Akten verfügbar.

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