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Elektronische Eingangsrechnung: Alles, was Sie wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2019 ist die elektronische Rechnungsstellung auch für Transaktionen zwischen Privatpersonen, einschließlich Kraftstoffhändlern, obligatorisch. Die Wirtschaftsverbände werfen kritische Punkte auf, fordern Verlängerungen und Aufschiebungen von Strafen für die Verzögerungen kleiner Steuerzahler. Doch der Termin wurde bereits verschoben und Confindustria erhebt sein Veto

Elektronische Eingangsrechnung: Alles, was Sie wissen müssen

Nach den Ministerien, der öffentlichen Verwaltung und Subunternehmern in öffentlichen Beschaffungsaufträgen, Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung betrifft ab dem 2019. Januar XNUMX auch alle Transaktionen zwischen Privatpersonen an denen auch die Inhaber der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beteiligt sind - mit Ausnahme der Mindest- und Pauschalsteuerpflichtigen.

Allerdings alles andere als einfache Anwendung: Stellt einerseits die Einführung des elektronischen Rechnungsversands einen starken Eingriff in die Bekämpfung der Steuerhinterziehung dar, ist bereits der vergangene XNUMX. Juli, der Termin für die Einführung der elektronische Rechnung für den Verkauf von Kraftstoff, hat Kontroversen registriert und den Fachverbänden ist es gelungen, den ebenfalls auf den 2019.

PROBLEME NOCH ZU LÖSEN

Handelsverbände beklagen einen Mangel an Transparenz bei der Verbreitung von Informationen, die nützlich sind, um die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zu erleichtern. Die wesentlichen Kritikpunkte hängen damit zusammen, dass die Bürokratie, die bei der Rechnungsstellung vermieden werden sollte, nicht gelöst wurde, da neben der elektronischen Rechnung auch die Teilungsdisziplin und die Meldepflicht bestehen bleiben Kraftzeitschriften zum Beispiel. Ein wunder Punkt ist auch die fehlende Information bei technischen Schwierigkeiten und möglichen Netzsperren im Akt der Rechnungsstellung und der Umstand, dass Transaktionen mit dem Ausland nicht die E-Rechnungspflicht betreffen, wohl aber die darauf bezogenen Daten direkt an das Finanzamt übermittelt werden.

Andere heikle Themen betreffen beispielsweise das Problem der Delegationen an Vermittler als Buchhalter oder Caf: Das Delegationssystem sieht die authentifizierte Unterschrift der Formulare, Fotokopien des Dokuments und die erneute Vereinheitlichung der Zugangscodes zum System vor, was die Vermittler verpflichtet, von Fall zu Fall vorzugehen. Andererseits drängt die Zeit: Ein Widerspruch erfordert, dass die elektronische Rechnung innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ausstellung an das Börsensystem gesendet wird, eine Frist, die insbesondere beim Einsatz von Zwischenhändlern nur schwer einzuhalten ist.

NÜTZLICHE TOOLS ZU WISSEN

Angesichts der von Seiten der Wirtschaftsverbände geäußerten Kritik ist daran zu erinnern, dass das Ziel der Einführung des elektronischen Rechnungsversands darin besteht, die Gewissheit über die Identität und die Daten der Benutzer, die sie ausstellen und empfangen, zu gewährleisten. Um den Übergang zu elektronischen Rechnungen zu vereinfachen, hat die Agentur der Einnahmen eine Reihe neuer Dienste vorgeschlagen, die Benutzer - insbesondere Privatpersonen - bis 2018 nutzen können.

  • Übertragungskanal
    Der Steuerpflichtige muss wählen, ob für die E-Rechnung ein Übermittlungsweg freigeschaltet werden muss oder ob es ausreicht, die von der Agentur der Einnahmen bereitgestellte Software zu verwenden, die es ermöglicht, Rechnungen direkt an das Börsensystem zu übermitteln.
  • Zu delegierende Dienste
    Auch kleinere Steuerzahler haben die Möglichkeit, beispielsweise die Freischaltung der Rechnungsabfragedienste, den Rechnungsversand oder die Registrierung einer elektronischen Adresse beispielsweise an ihren eigenen Steuerberater zu delegieren.
  • QRcode
    Der QR-Code enthält alle Steuerreferenzen des Steuerzahlers – nur für Umsatzsteuernummern – und wird verwendet, um dem Lieferanten die notwendigen Daten für die Ausstellung der elektronischen Rechnung in absoluter Sicherheit bereitzustellen.
  • Registrierung
    Alle Steuerzahlerinformationen müssen zeitnah aktualisiert werden, um das Auffinden der für die Ausstellung der elektronischen Rechnung erforderlichen Informationen so einfach wie möglich zu machen.

Darüber hinaus forderte der Rechnungshof in einer Anhörung im Senat am 13. September eine erneute Verlängerung der Jänner-Frist bzw. deren schrittweisen Beginn bzw. alternativ eine Übergangsfrist, in der Sanktionen ausgeschlossen sind. Hypothese, die von Confindustria nicht gewürdigt wird und stattdessen aus Stabilitätsgründen auf eine gleichzeitige Einführung aller Managementsysteme abzielt. Auch Confartigianato verfolgt die gleiche Linie, die jedoch ein schrittweises Vorgehen nur für Sanktionen nicht verschmäht.

Im Moment wurden diese Anträge von keiner Partei akzeptiert, aber das Pressen der Kategorien geht weiter. Während die Regierung das neue Haushaltsmanöver bewertet, stehen erhebliche Zahlen auf dem Spiel, die nur schwer preisgegeben werden können: die von der Gentiloni-Regierung angestrebte Erhöhung der Mehrwertsteuereinnahmen dank der Einführung elektronischer Rechnungen und ihrer Auswirkungen auf die Verringerung der Steuerhinterziehung, wird vorsichtig auf mindestens 1,6 Milliarden Euro geschätzt, was auch mit einer Rückforderung direkter Steuern verbunden wäre. Insgesamt sind es 2,05 Milliarden Euro.

LICHT, GAS, WASSERRECHNUNGEN

Ein anderer Fall betrifft die Betreiber von Netzdienstleistungen wie Wasser, Gas und Strom: Es gibt nicht wenige „Löcher“ in den Datenbanken, etwa bei der Steuernummer des Kunden, die mittlerweile eine der Grundvoraussetzungen für die Ausstellung elektronischer Rechnungen ist. Einige der Manager ergreifen jedoch bereits Maßnahmen, um diese Lücken zu schließen.

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