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Ecobonus 110%: Hier ist die Durchführungsverordnung zu den Modulen

Minister Patuanelli unterzeichnete die Durchführungsverordnung über die Übermittlungsmodalitäten der Bescheinigungen und Beglaubigungen – zu den technischen Anforderungen jedoch noch nichts zu tun

Ecobonus 110%: Hier ist die Durchführungsverordnung zu den Modulen

Öko-Bonus 110%: hier sind wir. Fast. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat veröffentlicht die Formulare für Energieeffizienzmaßnahmen, aber der endgültige Text zu den technischen Anforderungen fehlt noch.

In eine Notiz von der Mise wir lesen, dass Minister Stefano Patuanelli „das Durchführungsdekret unterzeichnet hat zu den Formen und Wegen der Übermittlung” der Bescheinigungen und Zertifizierungen “an die zuständigen Stellen, einschließlich Enea, für die von der vorgesehenen Energieeffizienzmaßnahmen der Gebäude Erlass neu starten".

Die Ministerialverordnung leitet auch die Prüfverfahren zu Bescheinigungen und Beglaubigungen ein, denen - wir erinnern uns - diene nachweisen, dass die Arbeiten die Verbesserung von mindestens zwei Energieklassen des Gebäudes garantiert haben: in der Tat ist es das eine der zu erfüllenden Bedingungen Anspruch auf den 110 % Öko-Bonus haben.

Bescheinigungen und Zertifizierungen können "die abgeschlossenen Eingriffe oder den Baufortschritt der Arbeiten zu ihrer Realisierung betreffen, im Mindestmaß von 30 % des wirtschaftlichen Gesamtwertes der geschätzten Arbeiten“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

Die Durchführungsverordnung zu den von Patuanelli unterzeichneten Formularen wurde dem Rechnungshof zur Registrierung übermittelt.

Mise selbst weist jedoch darauf hin, dass es noch "im Prozess der Fertigstellung" ist. die Durchführungsverordnung, die die technischen Anforderungen festlegt für den 110 % Ökobonus (oder Superbonus) und für den 110 % Erdbebenbonus. Diese Bestimmung ist komplexer, da sie auch eine Abstimmung mit dem Finanzministerium, dem Umweltministerium und dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr erfordert.

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