Das Wirtschaftsministerium erläutert die verschiedenen geltenden Fristen für die Vorlage der Tari-, Imu- und Tasi-Erklärungen.
In eine Resolution, die von der Generaldirektorin für Finanzen, Fabrizia Lapecorella, unterzeichnet wurde, lesen wir, dass „die Frist für die Abgabe der Erklärung Tari“ bleibt „immer noch bei 30 Juni o zu den anderen von der Gemeinde festgelegten Fristen in Ausübung ihrer Regulierungsbefugnis“.
Lediglich der Abgabetermin ändert sich der Erklärungen zu Imu und Tasi: Der neue Begriff ist „the 31 Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die steuerliche Bedingung entstanden ist“, fährt der Beschluss fort.
Das Finanzministerium veröffentlichte diese Klarstellung nach einigen „Informationsgremien“, indem es die Nachricht über die Änderung der Fristen für die Vorlage der Erklärungen von Imu und Tasi gab vom 30. Juni bis 31. Dezember, hatte erklärt, dass „diese Bedingungen nicht nur für die Imu und für die Tasi, sondern auch für die Tari modifiziert worden wären“. Ein verständliches Missverständnis, da „der fragliche Absatz die einheitliche Gemeindesteuer (Iuc) betrifft, die die drei Steuern umfasst“.
Das Ministerium hielt es daraufhin für erforderlich, das Missverständnis aufzuklären: „Insofern – so das Fazit des Beschlusses – zeigt eine systematische Lektüre der Vorschriften, dass die Änderung der Fristen für die Abgabe der Erklärung es betrifft ausschließlich die Imu und die Tasi und nicht auch die Tari".