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Dekret Ristori-bis: die neuen Regeln für Arbeit und soziale Sicherheit

Von Entlassungen bis zur Aussetzung der Beitragszahlungen, über Urlaub, Prämien und Sportarbeiter, hier sind die Neuheiten des Ristori-bis-Dekrets

Dekret Ristori-bis: die neuen Regeln für Arbeit und soziale Sicherheit

Das Gesetzesdekret "Ristori-bis" (Gesetzesdekret vom 9. November 2020, Nr. 149) enthält auch neue Bestimmungen zu Beschäftigung und sozialer Sicherheit. Mal sehen, welche die wichtigsten sind.

INTEGRATIONSZAHLUNG

Das neue Gesetzesdekret korrigiert das vorherige „Ristori“-Dekret, indem es die Fristen für die Übermittlung von Anträgen für den Sozialplan für Covid-15 und für die Übermittlung der für die Zahlung oder den Ausgleich erforderlichen Daten bis zum 2020. November 31 anstelle des 19. Oktober verlängert dasselbe, das in Anwendung der ordentlichen Vorschriften zwischen dem 1. und 30. September des letzten Jahres liegt.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass die verschiedenen Lohnintegrationsbehandlungen, die im ersten „Ristori“-Dekret vorgesehen sind (gewöhnlicher Cig, gewöhnlicher Scheck, Cig als Ausnahme für Covid-19), auch für Arbeitnehmer anerkannt werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von in Kraft sind das neue Gesetzesdekret , d.h. der 9. des laufenden Monats,  

Schließlich werden die alternativen bilateralen Fonds für Handwerk und Verwaltung ermächtigt, die durch das „August“-Gesetzesdekret zugewiesenen Beträge bis zum 19. Juli auch für die Auszahlung des ordentlichen Covid-12-Schecks zu verwenden.

AUSSETZUNG DER BEITRAGSZAHLUNGEN

 Das neue Dekret erweitert die Anwendung der Aussetzung der im November fälligen Sozialversicherungszahlungen auf private Arbeitgeber, deren Tätigkeiten nicht im ersten „Ristori“-Dekret enthalten waren und in Anhang 1 des „Ristori-bis“-Dekrets aufgeführt sind. Die Aussetzung betrifft jedoch nicht die fälligen Zahlungen für die obligatorische INAIL-Versicherung.

Es ist zu beachten, dass diese Erleichterung die gebühren- und zinsfreie Zahlung der ausgesetzten Beiträge in einer einzigen Lösung bis zum 16. März 2021 oder in maximal 4 monatlichen Raten gleicher Höhe beinhaltet, wobei die erste Rate immer bis zum 16. März 2021 erfolgt .

In gleicher Weise werden auch die im November 2020 fälligen Sozialversicherungs- und Sozialabgaben zugunsten privater Arbeitgeber ausgesetzt, die Produktions- oder Betriebsstätten in den bereits ermittelten oder noch zu ermittelnden sogenannten „roten Gebieten“ haben, die zu den Sektoren des Anhangs 2 des gleichen "Ristori-bis"-Dekrets gehören.

Die Identifikationsdaten der Arbeitgeber werden von der Agentur der Einnahmen an das INPS übermittelt, um den Begünstigten die Anerkennung der Maßnahmen zur Beitragsaussetzung zu ermöglichen.

In Bezug auf Personen, die zu den Lieferketten für Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur gehören, einschließlich Wein- und Bierproduzenten, erkennt das „Ristori-bis“-Dekret die Befreiung von der Zahlung von Sozialversicherungs- und Sozialbeiträgen an, mit Ausnahme von Prämien und Beiträgen zum INAIL, auch für die nächsten Dezember Gehaltsperiode.

Alle angegebenen Vergünstigungen werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union zu staatlichen Beihilfen vergeben.

AUßERGEWÖHNLICHER URLAUB FÜR ELTERN

In Bezug auf intelligentes Arbeiten und Überstundenurlaub, der mit 50 Prozent des Gehalts für berufstätige Eltern vergütet wird, wurden weitere Maßnahmen eingeführt, die sich auf die bereits identifizierten oder später identifizierten sogenannten „roten Zonen“ beschränken. 

Sofern die Lehrtätigkeit in diesen Bereichen bei Präsenz der Sekundarstufe I ausgesetzt wird und nur in den Fällen, in denen die Arbeitstätigkeit nicht im Smart-Working-Modus ausgeübt werden kann, wird sie hilfsweise sowohl den Eltern von Schülern der vorgenannten Schulen anerkannt, bei Arbeitnehmern das Recht, sich während der gesamten Dauer der Aussetzung der Arbeit zu enthalten.

Der aus der Abwesenheit resultierende Lohnausfall wird vom INPS mit 50 % des Lohns ersetzt, wobei der weltweite durchschnittliche Tageslohn des abgelaufenen Lohnzeitraums unmittelbar vor Beginn des Urlaubs zugrunde gelegt wird.

Die Leistung gilt auch für Eltern mit Kindern mit Behinderungen in einer festgestellten ernsten Situation gemäß der geltenden Gesetzgebung, die in Schulen aller Stufen eingeschrieben sind oder in Kindertagesstätten untergebracht sind, für die die Schließung gemäß dem Ministerpräsidentenerlass vom 24. Oktober und 3 angeordnet wurde November 2020.

BONUS-BABY-SITTING

Ebenfalls ab dem 9. November, beschränkt auf die "roten Bereiche", in denen die Aussetzung des Unterrichtsbetriebs in Anwesenheit von Hauptschulen ausgesetzt ist, können die Eltern der in der INPS-Separatverwaltung angemeldeten verwandten Schüler (Selbstständige, Mitarbeiter kontinuierlich oder gelegentlich) oder in der Sonderverwaltung der allgemeinen obligatorischen Versicherung und nicht in anderen obligatorischen Sozialversicherungsformen (Handwerker, Gewerbetreibende) angemeldet sind, haben Anspruch auf eine oder mehrere Prämien für den Kauf von Babysitterdiensten innerhalb des Gesamthöchstbetrags Obergrenze von 1.000 Euro, zu verwenden für erbrachte Leistungen während der Aussetzung des Präsenzlehrbetriebes.

Die Anerkennung des Bonus erfolgt alternativ für beide Elternteile in dem einzigen Fall, in dem die Arbeitsleistung nicht im Smart-Working-Modus erbracht werden kann und unter der Bedingung, dass es in der Familie keinen anderen Elternteil gibt, der begünstigt wird Instrument zum Einkommen, im Falle einer Suspendierung oder Einstellung der Arbeit oder arbeitsloser Nichtarbeiter. 

SPORTARBEITNEHMER

Schließlich enthält das Dekret „Ristori-bis“ eine Klarstellung zur Anwendung der Entschädigung von 800 Euro gemäß Art. 17 des vorherigen Dekrets „Erfrischungen“ für den laufenden Monat November zugunsten von Sportmitarbeitern mit einem Kooperationsverhältnis, die aufgrund des epidemiologischen Notfalls von Covid-19 ihre Tätigkeit eingestellt, reduziert oder ausgesetzt haben: sie sind Aufgrund des Notfalls berücksichtigt, sind alle Kooperationsbeziehungen am 31. Oktober 2020 ausgelaufen und wurden nicht verlängert.

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