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Von Restaurants bis Reisen: die neuen Regeln in 5 Punkten

Die neuen Regeln des Covid-Dekrets treten am 26. April in Kraft – Wiedereröffnung von Kinos, Theatern und Ausstellungen, grünes Licht für Mittag- und Abendessen in Restaurants und Reisen zwischen Regionen – Hier sind alle vorgesehenen Regeln und Einschränkungen

Von Restaurants bis Reisen: die neuen Regeln in 5 Punkten

Die Lockerung der Beschränkungen nach dem neuen Covid-Dekret für die Regionen beginnt heute, Montag, 26. April. Wir können uns wieder bewegen, wir können wieder in Restaurants, Kinos und Theater gehen, wenn auch mit einigen Einschränkungen. Die Ausgangssperre um 22 Uhr gilt bis mindestens Mitte Mai ebenso wie das Versammlungsverbot und die Maskenpflicht. Diejenigen, die gegen die Regeln verstoßen, müssen mit Bußgeldern zwischen 400 und 1.000 Euro rechnen, reduziert bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen.

BEWEGUNG

Es wird möglich sein, sich aus beliebigen Gründen frei zwischen den Regionen zu bewegen, die sich im gelben Band befinden, einschließlich des Tourismus. Grünes Licht, um auch zwischen Regionen zu reisen, die in verschiedenen Gebieten liegen (z. B. von gelb nach orange oder rot und umgekehrt), vorausgesetzt, Sie sind im Besitz des inzwischen berühmten "grünen Passes". Es handelt sich um ein Papierdokument, eine Plastikkarte oder einen QR-Code, der an das Smartphone gesendet und an diejenigen ausgegeben wird, die Covid bereits hatten (und genesen sind) oder an diejenigen, die bereits beide Dosen des Impfstoffs erhalten haben. In beiden Fällen ist das Dokument sechs Monate gültig. Jeder, der einen Antigen- oder Molekularabstrich macht, kann auch den Pass haben. Im letzteren Fall beträgt die Gültigkeit des Dokuments jedoch 48 Stunden. Wer stellt den Grünen Pass aus? Die Hausärzte oder das Zentrum, wo die Impfung oder der Abstrich durchgeführt wird. 

ZWEITE HÄUSER

Ab dem 26. April darf in Zweitwohnungen umgezogen werden. Aber die Regeln ändern sich je nach Gebiet, in dem Sie sich befinden. In den roten Bereichen ist der Zutritt zur Zweitwohnung nur Mitgliedern des gleichen Familienkerns gestattet, während in den gelben Bereichen nur einmal täglich bis zu vier Freunde oder Verwandte mit minderjährigen Kindern empfangen werden dürfen. Schließlich können Sie in den orangefarbenen Regionen Freunde und Verwandte besuchen (immer mit der Begrenzung auf 4 Personen), sofern sich die Immobilie in derselben Wohngemeinde befindet. 

Restaurants und Bars 

In der gelben Zone können Sie zum Mittag- und Abendessen ins Restaurant gehen. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Speisen und Getränke dürfen nur im Freien und nur sitzend am Tisch verzehrt werden. An einem Tisch dürfen maximal 4 Personen sitzen, es sei denn, es handelt sich um Personen, die zusammenleben und zwischen Tischen muss ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. 

Für Bars und Restaurants sind Vereinfachungen vorgesehen, die eine einfachere und schnellere Besetzung von öffentlichem Land ermöglichen (kostenlos bis Juni). Bei Bars ist der Take-Away-Service bis 18 Uhr erlaubt, bei Restaurants, Weinstuben und Weinstuben bis 22 Uhr. 

KINO UND THEATER

Ab dem 26. April werden Kinos, Theater, Ausstellungen, Konzertsäle und Live-Clubs wieder für die Öffentlichkeit geöffnet, jedoch nur im gelben Bereich. Die maximal zulässige Kapazität beträgt 50% und in jedem Fall nicht mehr als 500 Zuschauer im Innenbereich und 1000 im Außenbereich. Es müssen vorab zugewiesene Sitzplätze und ein Abstand von einem Meter zueinander eingehalten werden. 

AUSGANGSSPERRE

Die Ausgangssperre bleibt trotz der Kontroverse bei 22 Uhr und es wird im Moment keinen Toleranzspielraum geben. Danach dürfen Sie nur noch aus beruflichen, gesundheitlichen oder notwendigen Gründen umziehen. Die Regeln können in zwei Wochen überarbeitet werden. Möglicherweise wird eine Entscheidung getroffen, die Ausgangssperre um eine Stunde zu verlängern oder ganz aufzuheben.

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