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Consip: Neuer Auftrag zur Energieeffizienz öffentlicher Beleuchtungsanlagen in „Großgemeinden“

Das Angebot betrifft die Verwaltung von 2,6 Millionen Lichtpunkten im Gebiet und hat das Ziel, innerhalb des ersten Jahres mindestens 50 % des Stromverbrauchs einzusparen

Consip: Neuer Auftrag zur Energieeffizienz öffentlicher Beleuchtungsanlagen in „Großgemeinden“

Eine öffentliche Beleuchtung a geringe Umweltbelastung: Das ist das Ziel vonRahmenvereinbarung CONSIP für „Management und Energieeffizienz öffentlicher Beleuchtungssysteme im Besitz kommunaler Behörden“ (GEIP), mittlerweile im gesamten Staatsgebiet tätig. Der Vertrag betrifft insbesondere die Verwaltung von rund 2,6 Millionen Beleuchtungspunkten in der Region – im Wert von über 2,1 Milliarden Euro – und hat zum Ziel, a Energie sparen von mindestens 50 % des Stromverbrauchs der Verwaltungen innerhalb des ersten Vertragsjahres.

Der neue Vertrag für die Effizienz der öffentlichen Beleuchtung

Die Initiative ermöglicht es den Verwaltungen, Investitionen im Zusammenhang mit der Sanierung öffentlicher Beleuchtungssysteme des Anbieters „außerbilanzmäßig“ zu verbuchen. Die Verträge zur Umsetzung des Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von 9 Jahren sind als Dienstleistungskonzessionen ausgestaltet, die einen Risikoübergang auf den Konzessionär vorsehen strenge Regeln e Vertragsklausel.

Unter den Nachrichten, die Verpflichtung des Konzessionärs, Fernverwaltungs-/Fernsteuerungssysteme für die Überwachung von Energieeinsparzielen einzurichten, die eine Fernsteuerung des Ein-/Ausschaltens/Regulierens der Systeme, eine Überprüfung des Betriebszustands und die Meldung von Störungen sowie eine Messung des Verbrauchs ermöglichen, Regulierung des Lichtstroms.

Durch die Rahmenvereinbarung (aufgeteilt in 30 Gebietslose) können die Verwaltungen die Konzession einem der erfolgreichen Bieter anvertrauen und dabei einen „Vergleicher“ zur Identifizierung nutzen das günstigste Angebot in wirtschaftlicher Hinsicht. Nur für Unternehmen mit mehr als 50 Einwohnern oder mit einer installierten LED-Nennleistung von mehr als 25 % der Gesamtleistung wird die Dienstleistung durch die Wiederaufnahme des Wettbewerbsvergleichs zwischen den erfolgreichen Wirtschaftsteilnehmern vergeben.

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