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EU-Kommission: Deutschland im Fadenkreuz von EZB-Vorwürfen

Brüssel leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin ein - Der Fall betrifft das Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr in das Feld der europäischen Behörden zum Wertpapierkaufprogramm der EZB eingedrungen war

EU-Kommission: Deutschland im Fadenkreuz von EZB-Vorwürfen

La Europäische Kommission öffnete einen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Laut Brüssel hätte Berlin das getan gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts verstoße und wäre nicht nachgekommen die Zuständigkeit des EU-Gerichtshofs. Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Urteil vom 5. Mai 2020, mit dem das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit eines der Wertpapierkaufprogramme des Eurotowers entschieden hat. Dies ist das PSPP (nicht zu verwechseln mit dem PEPP, das zur Bewältigung der durch die Pandemie ausgelösten Krise eingeführt wurde), das bereits vor Covid existierte und das seit Jahren dazu beiträgt, die Zinsunterschiede niedrig zu halten und eine homogene Geldübertragung zu gewährleisten Politik in der Währungsunion.

In dem angefochtenen Urteil erklärte das Bundesverfassungsgericht "ultra vires" (d.h was außerhalb seiner Zuständigkeit liegt) sowohl das PSPP als auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018, das die Rechtmäßigkeit der Käufe bestätigt hatte.

Nun wiederum ist die Kommission der Ansicht, dass die Karlsruher Richter mit diesem Urteil den Bereich der Gemeinschaftsbehörden verletzt haben.

Insbesondere für Brüssel hat das deutsche Gericht „unter Verletzung des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts einem Urteil des Gerichtshofs der EU seine Rechtswirkung in Deutschland entzogen“.

Neben der Betonung der politischen Unabhängigkeit der EZB ist das Ziel der EU-Kommission den Vorrang des europäischen Rechts vor nationalem Recht bekräftigen. Die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts droht tatsächlich einen gefährlichen Präzedenzfall zu schaffen, weil sie andere Länder dazu bringen könnte, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und damit das Gemeinschaftsrecht zu ignorieren.

Unterdessen tagt zwischen heute Abend und morgen das EZB-Direktorium erneut, das die Pläne für den Ankauf von Wertpapieren im Lichte neuer Ängste vor einer möglichen Rückkehr der Inflation überprüfen muss.

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